Krankenzusatzvers. bei stationärer Depression?

Person A leidet seit knapp 2 Jahren an körperlichen Beschwerden und, nach eingehender körperlichen Untersuchung, wird die Diagnose Burnout und mittelschwerer Depression festgestellt und vom ambulanten Therapeuten in eine Klinik überwiesen.

Da Patient A aber auch eine private Krankenzusatzversicherung hat, braucht er die Zustimmung der Kostenübernahme. Die Versicherung spielt auf Zeit (knapp 10 Monate!) und macht dann eine Übernahme von 4 Wochen - eine Verlängerung sollte bei zeiten eingesendet werden. Da aber Weihnachten und Sylvester reingespielt haben, Krankheiten etc. weiß Patient A bzw. auch die behandelnde Klinik auch 9 Wochen nach zeitgemäßer Einsendung des ersten Verlängerungsantrag, und auch ein 2 Verlängerungsantrag ist schon draussen - immer noch nichts.

Muss Patient A, bei einer Ablehnung, die Kosten selber tragen, obwohl das „Verzögern“ ganz offensichtlich zu Lasten der Versicherung gehen?

Muss Patient A, bei einer Ablehnung, die Kosten selber tragen,
obwohl das „Verzögern“ ganz offensichtlich zu Lasten der Versicherung gehen?

Patient A ist offenbar im Krankenhaus Privatpatient. Ein Privatpatient schließt erstmal mit dem Arzt/Krankenhaus einen Behandlungsvertrag ab, egal ob und wie er krankenversichert ist. Damit ist er auch für die Kosten in der Pflicht (Ausnahme: im Krankenhaus der allgemeine Tagessatz). Ist A optimal versichert, bekommt er alle Kosten von der Versicherung ersetzt. Macht die Versicherung Abzüge oder verweigert sie die Leistung, ist das dem Krankenhaus ziemlich egal, das will die Kohle von A.

Mit anderen Worten A muß sich mit seiner Versicherung einigen, nicht das Krankenhaus.

Guten Tag,

Vielen Dank für die schnelle Antwort ^^
Unter welchen Umständen kann die Versicherung Leistungen streichen bzw. reduzieren?

Guten Tag,

Hallo

Unter welchen Umständen kann die Versicherung Leistungen
streichen bzw. reduzieren?

Alle Leistungen die die Versicherung im Leistungsfall erbringen muss sind vertraglich in den Versicherungsbedingungen vereinbart, nicht mehr und nicht weniger.

Alles was also über diese Vereinbarung hinausgeht wird nicht erstattet.
Um welchen Tarif handelt es sich denn?

Grüße killvaas

Unter welchen Umständen kann die Versicherung Leistungen
streichen bzw. reduzieren?

  • die bezogene Leistung ist nicht versichert,
  • das Krankenhaus ist nicht erstattungsfähig (z.B. weil es eine Kurklinik ist),
  • der VN hat Obliegenheiten verletzt,

etc.

Guten Tag,

Bei Patient A handelt es sich um eine, bei stationärem Aufenthalt, Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Kein Krankenhaustagegeld etc.

Die Therapie ist aufgrund von Panikattacken nicht ambulant durchführbar und eine Entlassung steht laut mehrerer Fachärzte noch nicht zur Diskussion.

Tatsache ist, dass das Zweibettzimmer pro Tag ca. 60 € kostet, die Therapie, die durch den Privatpatientenstatus wesentlich intensiver ist (im Vergleich zur Kasse) kosten pro Tag ca. 140 €.

Gehen wir also davon aus, dass die Versicherung auf Zeit spielt, um den Patienten (bei evtl. Selbstkostentragung) unter Druck zu setzen, damit Patient A selber abbricht.

Würde es in diesem Fall eine Möglichkeit der Versicherung, Zahlungen zu verweigern?

Ich verstehe nicht, wieso A die Zustimmung zur Kostenübernahme braucht. Die Versicherung muss die Therapie doch nicht genehmigen, sonst würde so eine Krankenhauszusatzversicherung wenig Sinn machen. Oder sieht Ihr Vertrag irgendwas in dieser Richtung vor?

Dass A die Kosten ggf. erstmal vorstrecken muss, weil die Versicherung nicht mit dem Krankenhaus direkt abrechnet ist richtig, aber das ist nunmal grundsätzlich so im Bereich der privaten Krankenversicherungen.

Guten Tag,

Grüß Sie,

in meinem Szenario geht es um die anfallenden Zusatzkosten, die im Falle einer Ablehnung (aus welchem Grund auch immer) zu Lasten des Versicherungsnehmer gehen. Sprich: durch die Ausstellung einer Einweisung, bekommt Patient A die „Kassenkosten“ erstattet - aber die Zusatzkosten von ca. 1.500 € pro Woche (Chefarztbehandlung, was eine intensivere Therapie implementiert und das Doppelzimmer, ca. 65 € am Tag) müsste der Patient A dann selber zahlen. Das geht ins Geld, bei einem Aufenthalt von mehreren Monaten ^^ Ausserdem beträgt die Aufnahmewartezeit bei „Kasse“ ca. 6-12 Monate, bei „Privat“ ca. 2 Wochen.

Deshalb ja die Frage, aus welchen Gründen die Versicherung (Zusatz KV) die Zahlungen bzw. Übernahme verweigert