Mal angenommen, jemand hat eine private Krankenzusatzversicherung für den Heilpraktiker und die Versicherung hat das ganze Jahr über die 80% Zuzahlung zu den Rezepten übernommen. Am Ende des Jahres fällt es der Versicherung dann ein, dass sie eigentlich Zuzahlungen geleistet hat, für eine höhere Dosierung (vom Heilpraktiker angeordent)
wie sie im Allgemeinen üblich ist. Könnte die Versicherung hingehen und die zuvielgeleistete Summe am Jahresande zurückfordern, oder würde die von ihnen angeratene Dosierung erst für die darauffolgenden Rezepte gelten.
Ich danke für eure Antworten
Hallo Petra,
auf Deine Frage ob eine Rückforderung möglich ist oder nicht, gibt es keine einfache Antwort ja oder nein.
Fakt ist, dass eine private KK nicht einfach mal so behaupten kann, ein vom Arzt oder vom HP verordnetes Medikamt sei zu hoch dosiert, es genüge ein geringer dosiertes und damit preiswerteres Arzneimittel und der überzahlte Betrag sei zurückzuzahlen.
Fakt ist aber auch: Versicherungen behalten sich oft vor, Rechnungen (auch Rezepte) durch einen medizinischen Gutachter überprufen zu lassen. Kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass aufgrund der angegebenen Diagnose eine andere Behandlung (z.B. geringer dosiertes Arzneimittel) auch zum gewünschten Erfolg geführt hätte, so hat immer noch Dein Behandler die Möglichkeit, ausführlich zu begründen, warum seine Dosierung und keine geringere erforderlich war. Und dann kommt’s darauf an, wie sich die Versicherung verhält. Ist der „Streitwert“ (Rückzahlungsbetrag) eher gering, so besteht Aussicht, dass er nicht zurückgezahlt werden muss.
Tipp:
Lies die Versicherungsbedingungen durch was hierzu drinsteht und sprich auf jeden Fall mit dem Heilpraktiker. Er wird sich bei der Dosierung ja hoffentlich was gedacht haben…
…hofft für Dich
Maralena
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Petra!
War die Frage rein theoretischer Natur ohne strittigen Hintergrund durch die Versicherung?
Dann einfach meine Meinung:
Da jedoch beim Homöopathen Einzelfallentscheidungen getroffen werden, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass dies so ist.
Näheres regeln allerdings die Versicherungsbedingungen.
Ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen ist die Beantwortung dieser Frage nicht möglich.
Gruß Ivo
Hallo und vielen Dank für eure Antworten. In den Versicherungsbedingungen steht nichts genaues drin. Mir wäre auch die Antwort wichtiger, ob die Versicherung bereits gezahlte Zuzahlungen zurückverlangen kann. Es handelt sich nicht um einen kleinen Betrag (1000 €). Wären die Med. direkt abgelehnt worden, hätte der Heilpraktiker wohl auf ein anderes Medikament zurückgegriffen. So war man ja im Glauben, nachdem Zuzahlungen geleistet wurden, dass es erstattungsfähig ist.
Gruß
Petra
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]