Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine KZV. Bei dieser habe ich letztens die Abrechnung gemacht. Ich habe die Erstattung einer Heilpraktiker-Rechnung (100,13€) beantragt. Als Antwort der Versicherung kam nun, daß lediglich bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses Leistungen anerkannt werden, daher würde 9,00€ über diesem Satz nicht berücksichtigt und lediglich 91,13€ anerkannt bzw. 72,90€ erstattet.
Ich wußte gar nicht, daß es so einen Höchstsatz gibt bzw. daß der Höchstsatz aus so einem „krummen“ Betrag besteht.
Ist das so richtig und wo kann ich mich über die Höchstsätze für bestimmte Behandlungen schlau machen?
Anmerkung (wenn´s denn hilft): Meine KVZ ist die Signal Iduna. Hast du vielleicht schon mehr Erfahrung mit diesem Unternehmen gemacht?
Danke für Hilfe bzw. Info
Gruß Robert
Hallo Robert,
auch Heilpraktiker haben eine Gebührenordnung und Höchstsätze. Es kommt meiner Erfahrung jedoch selten vor, dass diese von einem Heilpraktiker überschritten wird. Zumindest müßte Sie der Heilpraktiker dann auch daraufhinweisen, dass die Zusatz KV nicht alles erstattet. Die Sätze kann man im Internet einsehen, einfach bei Google mal Gebührenordnung Heilpraktiker eingeben und mit dem Heilpraktiker über die Höhe der künftigen Rechnungen sprechen.
Viele Grüße
Bärbel
Hallo Robert,
das handhaben m.W. alle Versicherer so, dass bei Heilpraktikerbehandlungen maximal der Höchstsatz erstattet wird.
Google am besten mal nach „Gebührenverzeichnis Heilpraktiker“, dann findest du das Verzeichnis zum Abruf als pdf - darin ist der Gebührenrahmen zu finden.
Die Signal-Iduna ist grundsätzlich gut zu bewerten im Bereich Krankenzusatzversicherung.
Viele Grüße
Maximilian Waizmann
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Robert,
wo ist das Problem? Die Bedingungen der jeweiligen Tarife sind sicherlich in deinen Unterlagen vorhanden, bzw. der Ansprechpartner der Signal Iduna sollte Dir eine Information zu deinen versicherten Summen geben können.
Die Abrechnung ist korrekt, wenn bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses geleistet wird, dann sind Rechnungen oberhalb dieser versicherten Leistung von Dir selber zu tragen.
Also: Bei deiner nächsten Behandlung vorher fragen was abgerechnet wird und dann in deinem Vertrag schauen, welche Summen Dir erstattet werden und welche nicht.
Dem Arzt ist es alleine überlassen, welchen Satz er aus der Gebührenordnung nimmt und wenn Du seine Dienstleistung unterschreibst, dann sollte die Rechnung auch zu deiner Zusatzversicherung passen 
Hallo Bärbel,
danke für deine ausführliche Antwort! Das werde ich machen.
Gruß Robert
Hallo Maximilian,
danke für deine ausführliche Antwort!
Gruß Robert
Hallo uli,
danke für deine ausführliche Antwort!
Gruß Robert