Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin gestzlich bei der Barmer GEK versichert. Mein Mann ist Beamter und zu 70% beihilfeberechtigt( Rest PKV).
Meine beiden Kinder sind über mich gesetzlich mitversichert.
Nun haben wir durch Bekannte erfahren, dass auch ich zu 70% und die Kinder zu 80% beihilfeberechtigt sind.
Können Sie mir sagen, ob es für diesen Fall überhaupt Sinn macht eine private Zusatzversicherung abzuschließen, da diese meist 70-80% der Aufwendungen( z.B. für Heilpraktiker) abdecken und ich ja nur eine Versicherungslücke von 20-30% hätte. Somit wäre ich überversichert.
Oder zahlt eine Zusatzversicherung auch, wenn die Beihilfe die Behandlung bereits erstattet hat?
Gruß
Nicole Kutscher