Ist ein Arzt zur Auskunft gegenüber einer privaten Zusatzversicherung verpflichtet?
Müssen auf die Frage im Antrag einer privaten Krankenzusatzversicherung bezüglich Behandlungen und Untersuchungen in den letzten Jahren duch Ärzt / Heilpraktiker auch Untersuchungen, die nicht von solchen durchgeführt wurden, angegeben werden?
Hallo,
Ist ein Arzt zur Auskunft gegenüber einer privaten
Zusatzversicherung verpflichtet?
Einfach so ohne Schweigepflichtentbindung: Nein. Man sollte mal in seine Versicherungsunterlagen schauen, ob man sowas nicht irgendwo (mit) unterschrieben hat.
Müssen auf die Frage im Antrag einer privaten
Krankenzusatzversicherung bezüglich Behandlungen und
Untersuchungen in den letzten Jahren duch Ärzt / Heilpraktiker
auch Untersuchungen, die nicht von solchen durchgeführt
wurden, angegeben werden?
Ähm … nicht von solchen? Da muss ich mal neugierig fragen, wer denn für Untersuchungen noch in Frage kommt bzw. an was du da speziell dachtest.
MfG
Hi,
eigentlich steht in allen Anträgen, dass du den Arzt von der Schweigeplficht entbindest. Manchmal groß und manchmal sehr klein gedruckt.
Wenn du Angaben machst, solten sie vollständig und wahrheitsgemäß sein.
Warum?
Klar wollen die das Risiko einschätzen können und wollen deshalb möglichst vuiele infos.
Wenn du unwahre Angaben machst oder etwas weglässt, wird es evtl. später zum Problem:
Wenn sich im Versicherungsfall herausstellt, dass du etwas wichtiges verschwiegen hast, ist die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet.
Steht oft in den Bedingungen drin, die du unterschreiben sollst.
Übrigens: Wenn du Arzt nicht von Schweigepflicht entbindest, werden die dich wohl nicht aufnehmen werden. Ist halt unkalkulierbar für die dann.
Gruß
BJ
Speziell dachte ich an Naturwissenschaftler, die im Rahmen von Studien medizinische Untersuchungen durchführen, an denen man als Proband teilnehmen kann.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
UUUps völlig andere Grundvoraussetzung
Speziell dachte ich an Naturwissenschaftler, die im Rahmen von
Studien medizinische Untersuchungen durchführen, an denen man
als Proband teilnehmen kann.
Hi,
da „zieht“ die Schweigepflöicht nicht, weil es kein behandelnder Arzt ist.
Er furscht und untersucht ja nur. Wenn dadfurch dann Folgeschäden entstehe´n, sind wieder die behandelten Ärzte dran.
Vorher kann man nur in den Vertrag sehen und hoffen, das dem Datenschutz genüge getan wird.
In der Regel muss man seiner Versicherung ja den Hausarzt oder behandelnde Ärzte angeben.
Forscher sind keine behandelnde Ärzte und werden ja nicht eindeutig in die Anforderung inbegriffen … oder?
Gruß
BJ