Hallo,
nehmen wir an jemand hat eine Krankenzusatzversicherung (Einzelzimmer / Chefarztbehandlung) und befindet sich knapp zwei Monate stätonär in der Klinik. In den Vertragsdaten steht, dass er bei Nichtinanspruchnahme o. g. Leistungen pro Tag ersatzweise 40 EUR Krankenhaustagegeld erhält. Nun hat der Patient während des Krankenhausaufenthaltes lediglich ab und zu eine Chef- /Oberärztliche Visite genossen. Auch ein Einzelzimmer oder Zweibettzimmer wurde nicht berechnet. Hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf das Krankenhaustagegeld an den Tagen, an denen er nicht „privat“ behandelt wurde ?
Danke und Gruß…