Krankenzusatzversicherung im EU-Ausland behalten

Hallo, haben Sie bezüglich ihrer Frage etwas herausfinden können.

Mich beschäftigt folgendes Problem. Ich war seit je her in Deutschland gesetzlich krankenversichert und hatte über die LKH eine Krankenzusatzversicherung.

Nun bin ich kürzlich aus beruflichen Gründen nach Italien gezogen und bin hier krankenversichert. Mein Aufenthalt in Italien wird wohl etwas über 3 Jahre dauern.

Die LKH will nun meine Zusatzversicherung nicht weiter führen, da dies nur mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich sei. Auch eine Anwartschaft ist nach ihrer Aussage nicht möglich. Die Kündigung würde den Verlust aller angesparten Altersrückstellungen bedeuten. Wenn ich wieder nach Deutschland zurück ziehe müsste ich mich zu einem erheblich teueren Beitrag neu versichern.

Dieser Versicherungspraxis kann ich nicht zustimmen. Sie ist in einem zusammenwachsenden Europa nicht zeitgemäß. Weiterhin widerspricht geltendem EU-Recht nachdem Bürger einzelner EU-Staaten nicht benachteiligt werden dürfen

Hallo

leider sind die Bedingungen der LKH bindend

gruß

www.tuerk-versicherunrgen.de

Hallo,

wie es hier „eu-rechtlich“ aussieht kann ich Ihnen leider nicht genau sagen.

Die Weiterführung einer Krankenzusatzversicherung bei Wegfall der dt. gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich üblich, da in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsanbieter jeweils als Grundvoraussetzung die Mitgliedschaft in einer deutschen GKV genannt ist. Und wenn die wegfällt, dann kann eben leider auch die Zusatzversicherung nicht mehr weitergeführt werden. Die angebotenen Versicherungsprodukte sind ja auch speziell auf die Vorleistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt und sollen deren Lücken decken.

Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist, dass Ihnen eine Anwartschaft nicht angeboten werden kann.

Fraglich ist, ob die LKH generell (in keinem Fall) keine Anwartschaftsmöglichkeiten bietet oder ob man lediglich Ihren vorübergehenden Auslandsaufenthalt nicht „anerkennen“ möchte.

Das sollten Sie ggf. nochmals hinterfragen. Eigentlich bieten fast alle Gesellschaften eine solche Möglichkeit bei einer vorübergehenden zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt.

Viele Grüße

Maximilian Waizmann

Hallo MrChiefRocker,

ich kenne leider nicht die Versicherungsbedingungen der LKH. Diese sind maßgebend für die bestehende Zusatzversicherung und deren Kündigungsbedingungen.

Inwieweit die Versicherungsbedingungen EU-Rechtskonform sind kann ich leider nicht beurteilen.

Hallo Herr Oberhoff,

wenn Sie einen aboluten Expereten telefonisch befragen möchten zu diesem Thema, welcher Ihnen ganz genau sagen kann, schauen Sie mal unter http://www.preisvergleich-pkv.com

Einfach oben ausfüllen, daraufin wird sich ein „Experte“ zum Thema Private Krankenversicherung bei Ihnen melden.

Wie schon von den anderen bemerkt, macht eine Zusatzversicherung, die auf die Lücken der deutschen GKV abgestimmt ist, in Italien keinen Sinn.

Die Praxis der LKH ist aber trotzdem absolut unüblich. Eine Anwartschaft für die Alterungsrückstellungen wäre mindestens zu erwarten.

Man hätte auch argumentieren können, dass man bei Aufenthalten in Deutschland ja im Wege der Sachleistungsaushilfe quasi wieder Versicherter der deutschen GKV wird.

Die Haltung der LKH ist auch in Hinblick auf das neue VVG, §207, bedenklich. Hiernach kann der Versicherte bei WEgzug ins EU-Ausland den Vertrag fortsetzen. Die LKH stützt ihre Meinung wohl auf eine spezelle Regelung, wonach die Versicherbarkeit nur bei Mitgliedschaft in der GKV gegeben ist. Ist da ausdrücklich von der deutschen GKV die Rede ?

Mich beschäftigt folgendes Problem. Ich war seit je her in
Deutschland gesetzlich krankenversichert und hatte über die
LKH eine Krankenzusatzversicherung.

Nun bin ich kürzlich aus beruflichen Gründen nach Italien
gezogen und bin hier krankenversichert. Mein Aufenthalt in
Italien wird wohl etwas über 3 Jahre dauern.

Die LKH will nun meine Zusatzversicherung nicht weiter
führen, da dies nur mit einer deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung möglich sei. Auch eine Anwartschaft ist
nach ihrer Aussage nicht möglich. Die Kündigung würde den
Verlust aller angesparten Altersrückstellungen bedeuten. Wenn
ich wieder nach Deutschland zurück ziehe müsste ich mich zu
einem erheblich teueren Beitrag neu versichern.

Dieser Versicherungspraxis kann ich nicht zustimmen. Sie ist
in einem zusammenwachsenden Europa nicht zeitgemäß. Weiterhin
widerspricht geltendem EU-Recht nachdem Bürger einzelner
EU-Staaten nicht benachteiligt werden dürfen