Hallo, kennt sich jemand von Euch mit den Auswirkungen der jüngsten Änderungen des VVG in bezug auf Auslandsaufenthalte aus?
Wenn einer versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedsstaat der EU verlegt, so setzt sich laut neuem VVG ja „unter bestimmten Bedingungen“ das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.
Was würde dies für jemanden bedeuten, der eine deutsche Krankenzusatzversicherung in Anwartschaft hat? Könnte er die Anwartschaft wieder in eine normal Versicherung umwandeln und wäre dann (ggf. nicht ausreichend aber zumindest bis zu einer bestimmten Höhe) im EU-Ausland privat zusatzversichert? Schon mal vielen Dank für alle Antworten!
Hallo,
unabhängig von der VVG-Reform galt auch bisher - im Zuge der „Deregulierung“ aus den 90igern - PKV-Schutz grundsätzlich EU-weit.
Mir ist aber keine Möglichkeit der Anwartschaft auf eine Zusatzversicherung bekannt. Was soll das sein?
Grübelnde Grüße
Joerg koenig
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