Krankenzusatzversicherung.RG vom Jan = Buget Vorja

Hallo.
Wer weiß, ob man eine Rechnung vom Heilpraktiker welcher im Jan. ausgestellt wurde, noch für das Buget von 2011 abrechnen darf?
Mein Heilpraktiker meint, dass alle Rechnungen vom Jan.
noch zum Buget vom letzten Jahr zählt?
Oder muß zumindest das Rechnungsdatum vom Dez. 2011 sein und die Begleichung der Rechnung im Januar???

danke
tom

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ganz einfach Antwort:

Es zählt für ALLE Behandlungsarten ( egal ob HP oder Zahnarzt etc. ) immer das Behandlungsdatum.

Gruß

Johannes Türk

www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Hallo, FrankG,

das ist einfach: Die Rechnung wird dem Jahr zugerechnet, in dem die Leistung des Behandlers erbracht wurde, sprich, wann behandelt wurde. Das Rechnungsdatum und die Begleichung der Rechnung spielt dabei gar keine Rolle. Erstaunlich, daß es der Heilpraktiker nicht richtig sagen konnte.

Michael Rischer
www.pkv-netz.com

Guten Tag,

es zählt immer das Behandlungsdatum!

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

es zählt das behandlungsdatum

Selbstverständlich kannst alle Rechnungen, wo die Behandlung noch 2011 erfolgte, für 2011 auch abrechnen - auch wenn die Rechnung erst 2012 erstellt wurde (egalwann).
MfG
WS

wo ist das problem ?
lass dir einfach die rechnung nochmal austellen - mit dezember als rechnungsdatum - die behandlungen waren ja schliesslich AUCH im dezemmber … oder ?
mfg

Hallo,

da fehlen alle Informationen, die man braucht, um das zu beantworten.
Geht es um eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker, die einen jährlichen Höchstbetrag hat ? Denn von Budget sprechen wir nur bei der GKV und die zahlt sowieso keine Heilpraktiker.
Für die PKV zählt das Behandlungsdatum, nicht das Einreichdatum. Zum Einreichen hat man noch drei Jahre Zeit.

Gruss

Barmer

Hallo Tom,

leider kenne ich mich bei privaten Krankenkasse nicht aus.

Alles Gute.

Hallo,

auf der Rechnung steht das Behandlungsdatum. Dieses istfür die Abrechnung maßgeblich. Behandlungen in 2011 sind für 2011 abzurechnen, Behandlungenh in 2012 für 2012 - auch wenn das Re Datum 2012 ist
Gruß H.

Es zählt grundsätzlich der Tag der Behandlung.
Wenn die am 31.12.2011 war, zählt dieser Beleg für 2011.

Die Auskunft des HP, dass „alle Rechn. vom Jan. noch fürs Vorjahr zählen“ ist sowas von falsch und dämlich, dieser Mensch weggesperrt gehört.
Hoffentl. ist Wissen im Handauflegen und Besprechen besser, als seine versicherungsvertragl. Kenntnisse.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Tom,
nur das Behandlungsdatum zählt. Wenn die Behandlung im Jahr 2011 war so ist sie auch zu 2011 zu rechnen, an sonnsten 2012.
VG Roland Brandl

Hallo!

Bei meiner Krankenversicherung kommt es nur auf das Behandlungsdatum an. Sie sollten in Ihre Versicherungsbedingungen schauen oder Ihre PKV anrufen, ob es bei Ihnen genau so geregelt ist.

Gruß

H.C. Sanders