Liebe/-r Experte/-in,
jemand hat mehrer Zusatztarife bei einem namenhaften Deutschen Versicherer, u.a. Krankentagegeld, Zahnersatz, Zuzahlungen für Alternativmedizin, Pflegezusatzversicherung etc. Ordentliche Kündigungfrist ist drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Ist es noch möglich nach Erhalt von Leistungen im Schadenfall, innerhalb von vier Wochen ausserordentlich alle Tarife zu kündigen oder nur die in Anspruch genommenen Tarife. Ich bin mir nicht sicher, ob es diese ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit überhaupt noch gibt. Gab es früher bei Haftpflicht oder Rechtsschutz etc. Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich ausgedrückt, ich möchte hier nämlich auf Einzelheiten des konkreten Falles verzichten.
Vielen Dank
Milan45