gute Besserung
Moin auch,
Hallo.
wenn ein Minijobber (in einem Privathaushalt angestellt) krank
wird, bringt er ja eine AU und erhält seinen Lohn weiter vom
AG. Wenn selbige Krnakheit mehr als 6 Wochen anhält, was macht
dann der Arbeitgeber? Der Lohn wird doch dann von der
Krankenkasse des Minijobbers übernommen, muss der AG also die
Krankmeldungen einfach an dessen KK schicken oder wie läuft
das ab?
Für die Übersendung der AU an die KK ist der AN selbst verantwortlich, sonst droht Krankengeldverlust, so steht es auch drauf. Dafür erhält der Patient ja ein eigenes Exemplar der AU, eines für die KK und den Durchschlag für den AG.
Der AG stellt dann seinen Antrag bei der KK. Was wohl in diesem Fall die Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn See) sein müsste.
Dort heißt es:
Sind für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten Umlagebeiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zu entrichten?
Ja
Am Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber mit maximal 30 Beschäftigten teil.
Dort muss dann der [Erstattungsantrag](http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCenter/2 Formulare und Antr_C3_A4ge/2 F_C3_BCr Privathaushalte/PDF-4 AAG__AU,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/PDF-4_AAG_AU.pdf) ausgefüllt und eingereicht werden.
Bei Fragen dort kontakten.
MfG