Kranker Minijobber

Moin auch,

wenn ein Minijobber (in einem Privathaushalt angestellt) krank wird, bringt er ja eine AU und erhält seinen Lohn weiter vom AG. Wenn selbige Krnakheit mehr als 6 Wochen anhält, was macht dann der Arbeitgeber? Der Lohn wird doch dann von der Krankenkasse des Minijobbers übernommen, muss der AG also die Krankmeldungen einfach an dessen KK schicken oder wie läuft das ab?

fragende Grüße,

Ralph

gute Besserung

Moin auch,

Hallo.

wenn ein Minijobber (in einem Privathaushalt angestellt) krank
wird, bringt er ja eine AU und erhält seinen Lohn weiter vom
AG. Wenn selbige Krnakheit mehr als 6 Wochen anhält, was macht
dann der Arbeitgeber? Der Lohn wird doch dann von der
Krankenkasse des Minijobbers übernommen, muss der AG also die
Krankmeldungen einfach an dessen KK schicken oder wie läuft
das ab?

Für die Übersendung der AU an die KK ist der AN selbst verantwortlich, sonst droht Krankengeldverlust, so steht es auch drauf. Dafür erhält der Patient ja ein eigenes Exemplar der AU, eines für die KK und den Durchschlag für den AG.

Der AG stellt dann seinen Antrag bei der KK. Was wohl in diesem Fall die Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn See) sein müsste.
Dort heißt es:

Sind für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten Umlagebeiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zu entrichten?

Ja

Am Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber mit maximal 30 Beschäftigten teil.

Dort muss dann der [Erstattungsantrag](http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCenter/2 Formulare und Antr_C3_A4ge/2 F_C3_BCr Privathaushalte/PDF-4 AAG__AU,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/PDF-4_AAG_AU.pdf) ausgefüllt und eingereicht werden.
Bei Fragen dort kontakten.
MfG

Hallo,

bei einem Minijob werden vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge gezahlt.
Eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung entsteht hierdurch nicht.
Krankengeld gibt es also nicht.

Gruß von TrixiMaus

Ich denke Triximaus hat recht. Krankengeld gibt es nicht. Wie ist der Arbeitnehmer denn versichert ?

Der Arbeitgeber erhält vielleicht einen Teil der Lohnfortzahlung von der Knappschaft zurück.

w.will

Hallo,
ein 400,00 € Job (geringfügige Beschäftigung) löst keinen Krankengeldanspruch aus.
Gruss
Czauderna

Moin auch,

Ich habe mich wohl nicht sehr deutlich ausgedrückt:frowning:
Mit ging es um die Sicht des Arbeitgebers. Mein Stand ist: Der AN bekommt seinen normalen Lohn über maximal 6 Wochen. Ist er dann immer noch krankgeschrieben (wegen desselben Gebrechens, wohlgemerkt) wird der Lohn auf Antrag des AG von der Knappschaft weiterbezahlt. Richtig? Nein, eben nicht. Nach dem was ihr geantwortet habt, erhält der AN nach 6 Wochen einfach keinen Lohn mehr. Ist das richtig?

Ralph

Ist er dann immer noch krankgeschrieben (wegen desselben Gebrechens, wohlgemerkt) wird der Lohn auf Antrag des AG von der Knappschaft weiterbezahlt. Richtig? Nein, eben nicht

Hallo,
eine Krankenkasse zahlt keinen Lohn weiter. Das nennt man Krankengeld.

Da die AN aber nicht krankenversichert ist, gibt es auch kein Krankengeld.

Richtig ist also: Nein, eben nicht

Gruß von TrixiMaus

Hai Triximaus,

der AG kann also einfach nach 6 Wochen den Lohn solange nicht weiterbezahlen, bis der AN wieder anfängt zu arbeiten?

Ralph

Hallo

der AG kann also einfach nach 6 Wochen den Lohn solange nicht
weiterbezahlen, bis der AN wieder anfängt zu arbeiten?

so ist es

Gruß von TrixiMaus

ja, und nicht nur bei Minijobbern.