Hallo,
denken wir mal folgenden Fall.
Ein Anwalt löst aus Krankheitsgründen die Kanzlei in der bestehenden Form auf, übergibt bestimmte Bereiche einer anderen Kanzlei und seine Kollegen nehmen ihre betreuten Fälle und machen sich damit anderswo selbstständig.
Dieser Anwalt hat kurz vor Krankheitsbeginn Geld aus einem Streitfall für seinen Mandanten entgegen genommen. Der Mandant hat sich wegen der Krankheit des RA geduldet und erfährt nun obiges und das der RA wohl praktizieren will, aber derzeit nicht erreichbar ist.
Der Mandant sorgt sich nun wegen der Schwere der Krankheit des RA, dessen Unerreichbarkeit und weil die Kollegen die Kanzlei nicht übernommen haben, um sein Geld.
Was kann der Mandant unternehmen um an sein Geld zu kommen.
Gruß Steffi