Kranker RA

Hallo,

denken wir mal folgenden Fall.
Ein Anwalt löst aus Krankheitsgründen die Kanzlei in der bestehenden Form auf, übergibt bestimmte Bereiche einer anderen Kanzlei und seine Kollegen nehmen ihre betreuten Fälle und machen sich damit anderswo selbstständig.
Dieser Anwalt hat kurz vor Krankheitsbeginn Geld aus einem Streitfall für seinen Mandanten entgegen genommen. Der Mandant hat sich wegen der Krankheit des RA geduldet und erfährt nun obiges und das der RA wohl praktizieren will, aber derzeit nicht erreichbar ist.
Der Mandant sorgt sich nun wegen der Schwere der Krankheit des RA, dessen Unerreichbarkeit und weil die Kollegen die Kanzlei nicht übernommen haben, um sein Geld.

Was kann der Mandant unternehmen um an sein Geld zu kommen.

Gruß Steffi

Hallo,

ich staune.

Staune darüber, daß die Rechtskundigen offenbar nicht wissen wie der Mandant sein Geld von einem ihrer Kollegen bekommen kann.

Gruß Steffi

bei mir lief das über die anwaltskammer,da wurde ein anderer ra benannt,der den fall für seinen kollegen abrechnete—allerdings konnte ich mir für einen gerichtstermin in derselben sache einen anwalt aussuchen,ist aber schon 1996 gewesen.

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