angenommen jemand kauft bei einem Züchter ein krankes Kaninchen (deutscher Rieße), nach einem Tag bemerkt der Käufer, der ein Laie ist, das dieses Tier nicht frist und sich ständig schüttelt.
Der Tierarzt behandelt das Tier, es hat Zahnfehlstellungen die monatlich korrigiert werden müssen (7Euro Kosten),
Milben dagegen muss gespritzt werden, und schwere Probleme mit dem Blinddarm.
Der Züchter beharrt darauf : „Gekauft wie gesehen“
Der Tierarzt behauptet das es eine Regelung dies bezüglich gibt.
hallo daneil.
tier sind keine sachen (§ 90a BGB) werden jedoch im Rechtsverkehr wie solche behandelt. daraus folgt, dass das ganze normale sach-mängelgewährleistungsrecht des BGB gilt. nach diesem haftet dere verkäufer dafür, dass die sache zu zeitpunkt des kaufs nicht mit einem fehlmfg er behaftet ist, der den wert oder die gebrauchsfähigkeit zum vertraglich vorausgesetzten gebrauch, mindert oder verhindert. du kannst entweder zumindest die tierarztkosten ersetzt verlangen, bzw. diese vom kaufpreis abziehen oder da es sich um einen wesentlichen mangel halten dürfte auch vom vertrag als ganzen zurücktreten. (Achtung letzteres habe ich nicht nochmal nachgelesen, wenns jemand besser weiß, bitte um korrektur).
mfg astrachan
Aber nicht vergessen:
Kaninchen sind Gruppentiere und sollte nicht alleine gehalten werden. Außerdem ist die Zahnfehlstellung die Folge einer Überzüchtung, also bitte NICHT die Kaninchen mit den „süßen, runden Köpfchen“ nehmen.