Hallo
wie sieht das aus: Gibt es bzgl. Krankengeldzahlung auch eine Art Bestandschutz. Folgender Fall: Arbeitnehmer ist seit längere Zeit krank und wurde gekündigt. Ein Amtsarzt bescheinigt ihm die mediznischen Vorausetzung für die Wideraufnahme der Arbeit allerdings mit reduzierter Stundenzahl. Der Arbeitnehmer findet einen Job und versucht sich wieder in die Arbeitswelt einzufinden, weil er einfach raus will aus diesem Zyklus. Leider wird er nach 3 Monaten wg. mangelnder Auftragslage wieder entlassen. Kurze Zeit darauf bricht dies Krankheit (psychisch bedingt) wieder aus, d.h. gleiches Krankheitsbild wie zuvor. Nun berechnet die Krankenversicherung das Krankengeld auf Basis des Entgeldes des letzten Monats, das deutlich unter dem seines ehemaligen Einkommens und damit unter seinem Krankengeld vor Versuch der Widereingliederung liegt. Ist das rechtens? Kann der Arbeitnehmer Krankgeld in gleicher Höhe fordern wie vor der Interims-Arbeit?
Danke für Euren Input.