Krankgeldhöhe nach zwischenzeit. Wideraufnahme

Hallo

wie sieht das aus: Gibt es bzgl. Krankengeldzahlung auch eine Art Bestandschutz. Folgender Fall: Arbeitnehmer ist seit längere Zeit krank und wurde gekündigt. Ein Amtsarzt bescheinigt ihm die mediznischen Vorausetzung für die Wideraufnahme der Arbeit allerdings mit reduzierter Stundenzahl. Der Arbeitnehmer findet einen Job und versucht sich wieder in die Arbeitswelt einzufinden, weil er einfach raus will aus diesem Zyklus. Leider wird er nach 3 Monaten wg. mangelnder Auftragslage wieder entlassen. Kurze Zeit darauf bricht dies Krankheit (psychisch bedingt) wieder aus, d.h. gleiches Krankheitsbild wie zuvor. Nun berechnet die Krankenversicherung das Krankengeld auf Basis des Entgeldes des letzten Monats, das deutlich unter dem seines ehemaligen Einkommens und damit unter seinem Krankengeld vor Versuch der Widereingliederung liegt. Ist das rechtens? Kann der Arbeitnehmer Krankgeld in gleicher Höhe fordern wie vor der Interims-Arbeit?

Danke für Euren Input.

Hallo,

nein, das gibt es nicht - Berechnungsgrundlage für das Krankengeld
ist der Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Gibt es den nicht
(bei neuer Tätigkeit), dann wird das fiktive Entgelt angesetzt.
Das Krankengeld stellt eine Entgeltersatzleistung da, d.h. es wird
im Grundsatz das entgangene Entgelt angesetzt das unmittelbar vor
Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde.
In dem geschilderten Fall gibt es deshalb keine andere Lösung.

Gruß

Czauderna