Krankgeschrieben aber arbeitsfähig entlassen?

Hallo

ich bin jetzt schon seit längerer Zeit krankgeschrieben.
Glaube sogar schon ein Jahr.

Ich gehe ca. alle drei Wochen zu meiner Therapuetin in die Ambulanz des Bezirkskrankenhaus.

Beim letzten Termin vor ein paar Wochen hat sie auf den Auszahlschein der Krankenkasse eingetragen, dass ich bis vorraussätzlich 21.6 (da habe ich den nächsten Termin bei ihr) krankgeschrieben bin.

Jetzt ging es mir aber Mittwoch so schlecht, dass ich bis Heute auf der geschlossenen Station im Bzk war.

Die haben mir jetzt den Artztbrief und eine Aufenthaltsbestätigung mitgegeben, auf der steht, dass ich als arbeitsfähig entlassen wurde.

Ich hatte aber das Gefühl, dass sie auch nicht wussten das ich schon davor krankgeschrieben bin eine ganze Weile schon.

Jetzt meine Frage: Muss ich jetzt wieder arbeiten?
Den das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, auch weil nach so einer langen Zeit krank sein man ja erst eine Wiedereingliederung hätte. (die ja geplant werden muss)
Und meine Therapeutin hat ja auf den Auszahlschein geschrieben bis vorraussichtlich 21.6

Vielen Dank schon mal im Vorraus

Hallo, Miss Illusion!

Genau weiß ich das auch nicht. Wenn Sie im Krankenhaus nichts von der Krankschreibung gesagt haben, kann man da auch nichts wissen und so passiert das mit der Arbeitsfähigkeitsbescheinigung. Ich würde mit der Therapeutin Kontakt aufnehmen, ihr den Fall schildern und fragen, was nun gilt. Die Krankschreibung zum, 21.06. oder die Arbeitsfähigkeitsbescheinigung. Im Zweifel die KK anrufen und die Situation darlegen.
Alles Gute- Schaddie

Hallo … die Krankschreibung der Ärztin ist gleichwertig mit dem Krankenhausbericht. Wenn Du noch bis zum 21.06. krankgeschrieben bist, müßte das ok sein. Nur wenn der Gutachter der Kasse (MDK) Arbeitsfähigkeit feststellt, setzt dass die vorhandene Krankschreibung zunächst „außer Kraft“. Deine Ärztin kann dann nohc immer sein Zweitgutachten des MDK beantragen.

Gruß, Christian

Sowas kann zu großen Problemen bei der Krankenkasse führen. Also wenn die Ärzte sagen Sie sind arbeitsfähig gibt es kein Krankengeld mehr und Sie müssen sich im schlimmsten Fall sich arbeitslos melden.