Krankgeschrieben bei HartzIV

Bekomme hartz IV, was passiert nach sechs wochen?
Bkomme ich dann krankengeld? ist das noch weniger als hartz IV?

Hi, bei mir wars vor ca. 2 Jahren so, dass ich weiter Hartz4 bekam, aber da sich alle Naselang was ändert, frag doch direkt bei der ARGE nach oder kontakte deine krankenkasse. Ciao

Bekomme hartz IV, was passiert nach sechs wochen?
Bkomme ich dann krankengeld? ist das noch weniger als hartz
IV?

Sehr geehrte Mary,

weniger als Alg II bekommen Sie sicher nicht - außer, Sie sind dauerhaft im Krankenhaus. Die Krankschreibung hat als einzige direkte Auswirkung auf Alg II, dass sie nicht vermittelt werden und sich nicht bewerben müssen.

Bei Gefängnis- oder Krankenhausaufenthalten sind allerdings Besonderheiten zu beachten. Ab 6-Monatigem Krankenhausaufenthalt endet der Alg II- Anspruch ( http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html § 7 Abs. 4 SGB II). Aber keine Angst. Dann bekommen Sie andere staatliche Leistungen wie Sozialhilfe oder Erwerbsunfähigkeitsrente in mindestens gleicher Höhe.

Ob man Ihnen bis dahin für das Krankenhausessen Abzüge vom Alg II vornehmen darf ist höchst umstritten und dagegen sollten Sie Widerspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Thomas Hofmann

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Bkomme ich dann krankengeld? ist das noch weniger als hartz
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an

Pflichtversicherte haben nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. ALG II wird als Vorschuss gezahlt, die Arge lässt sich das Krankengeld von der Kasse erstatten (nach § 102 SGB X)

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Bkomme ich dann krankengeld? ist das noch weniger als hartz
IV?

Hallo mary52,

normalerweise ist die Regelung für Krankengeld folgende: Entweder 90% vom Netto oder 70% vom Brutto, wobei der kleinere Betrag genommen wird.

Wie das bei Hartz IV ausschaut, weiß ich nicht, könnte mir aber vorstellen, daß es da ähnliche Regelungen gibt. Will sagen, wenn du nur 90% deines Arbeitslosengeldes bekommst, dann mußt du aufstockendes Alg2 beantragen. In etwa, als ob du bei Schlecker für 4,36 arbeiten tätest. Ist aber nur ne Vermutung von mir, rufe doch am besten bei deiner Krankenkasse an.

LG

Martin

Guten Tag

und danke für die Anfrage.

Wenn Sie länger wie 6 Wochen krank geschrieben sind, dann melden Sie jede weitere Krankmeldung automatisch weiter an Ihre Behörde.
Diese wird Ihnen dann über die Krankenkasse und die Rentenversicherung einen Fragebogen zukommen lassen, welchen Sie notfalls mit Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen müssen. Diesen senden Sie wieder schnellstmöglich zurück.
Die Behörde zahlt Ihnen dann weiterhin Ihren Regelsatz in voller Höhe. Sollten die mehr als sechs Wochen Krankheit einen Bewilligungszeitraum überschreiten, dann sollten Sie schnellstmöglich einen neuen Antrag stellen, damit Ihnen kein Zahlungsverzug durch die Behörde entsteht. Auch müssen Sie in dem Antrag ankreuzen, dass Sie weiterhin auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig sind.

Wir hoffen wir konnten helfen

Existenz Coach

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Bkomme ich dann krankengeld? ist das noch weniger als hartz
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Hallo,
während des Hartz IV-Bezuges haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Hartz IV wird bei Krankheit weiter gezahlt.

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Bkomme ich dann krankengeld? ist das noch weniger als hartz
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Es tut mir Leid, zu Deiner Frage muß ich mal passen.

Ich will nichts falsches sagen, in den kommenden tagen werde ich zu den thema mal suchen, wenn ich was finde bekommste ne Antwort

Hallo,
nach sechs Wochen passiert nicht… gar nichts. Du fällst weder ins Krankengeld (denn das ist bei den meisten KV ausgeschlossen für Hartz IV Empfänger) noch sonst irgendetwas… Nur wenn es noch änger dauern sollte kann es passieren das dich dein persönliche Ansprechpartner zum Amtarzt schickt um deine Erwerbsfähigkeit zu prüfen.
Sonst bleibt alles wie es ist.
Gruß Marty

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Hallo,

wenn ausschließlich ALG II (Hartz IV) bezogen wird, gibt es kein Krankengeld. Es bleibt also bei „Hartz IV“.

Krankengeld bei Arbeitslosigkeit gibt es nur beim ALG I-Bezug.

Das einzige, was sich ändert, ist dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Dauert die Krankheit länger, wird geprüft, ob Leistungen nach dem SGB XII zu beantragen sind (statt „Hartz IV“, welches Leistungen nach dem SGB II sind).

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Hallo Mary52,

wenn Du Hartz IV bekommst und sechs Wochen später erkrankts, bekommst Du kein Krankengeld, sondern Hartz IV wird weiter gezahlt.
Du musst Dich nur bei der ARGE, wenn Du krank bist melden und wenn Du gesund bist wieder melden.

Gruß

Claus

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Soweit mir bekannt ist, gibt es bei Krankschreibung bis zu 6 Monaten weiterhin Hartz4, danach Sozialgeld, was du benatragen musst. Wenn du noch unsicher bist, frag einfach mal deine Leistungsbearbeiterin.

Gruß Caro

Hallo verehrter Userin,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:

  1. Wenn Sie Krankengeld bekommen sollten, dann zählt dies zum anrechenbaren Einkomen bei Hartz IV. Sie haben aber dadurch nicht weniger als bei Hartz IV.
  2. Siehe weiteres unter folgendem Link:
    * http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha… *

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Besten Dank, für deine ausführliche antwort.

Hallo,

Krankengeld bekommt man nur, wenn man voll sozialversicherungspflichtig arbeitet. Bei einem reinen Hartz IV-Bezug läuft dieser auch nach 6 Wochen weiter. Bei einem 400,-€-Job gibt es ebenfalls kein Krankengeld.

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Hallo Mary52! Ich unterstelle mal, du bist momentan krank - oder? Ich entnheme das mal deiner Anfrage.

Nach 6 Wochen passiert gar nichts, deine Erkrankung hat ja nichts mit deinem Bedarf zu tun, sondern nur mit deiner Erwerbsfähigkeit. Es könnte also sein, dass du eine Aufforderung zum Amtsarzt bekommst, wenn deine Erkrankung „länger“ dauern sollte…

Gute Besserung und Gottes Segen, Klaus

Hallo,
ich bin keine Expertin für den Leistungsbezug nach dem SGB II, sondern nur für die Unterhaltsheranziehung.
Allerdings ist mir bekannt, dass du nur dann Krankengeldanspruch hast, wenn du ein sogenannter Aufstocker bist. Also, wenn du über sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen verfügst und darüber hinaus Arbeitslosengeld II erhälst. Dann würdest du nach 6 Wochen Erkrankung ins krankengeld kommen und darüber hinaus weiterhin ALG II.
Aber ohne Arbeitseinkommen bleibst du auch nach 6 Wochen Erkrankung im ALG II. Und wenn man vom Amtsarzt für eine längere Zeit (ab über 6 Monate) als 100 % arbeitsunfähig geschrieben wird, dann fällt man aus dem Leistungsanspruch bei der ARGE raus und muss bei der Gemeinde Sozialhilfe nach dem SGB XII beantragen. Diese Leistung ist in gleicher Höhe, wie die Leistung nach dem SGB II.
mfg

wenn Sie nicht arbeiten, bedeutet die Krankschreibung keinen Unterschied. Es gibt weiter den Regelsatz plus KOsten der Unterkunft!

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IV?

Hallo

bei Ihnen ensthet kein Anspruch auf Krankengeld. ALG II wird bei AU weiter gezahlt.

Grüße

Jürgen

Ich bin mittlerweile 4 Wochen krank navch Unfall. Habe mich erkundigt. AU muss bei der ARGE eingereicht werden. Leistung läuft durch.