Halllo,
Wenn man gerade eine OP hatte und die nächsten Wochen krankgeschrieben ist,kann man dann einen Gerichtstermin( Gegner ist ARBEITGEBER) mit persönlicher Vorladung wahr nehmen ohne mit Konsequenzen des Arbeitgebers rechnen zu müssen?Oder KÖNNTE der AG es versuchen obwohl Arbeitsunfähigkeit nichts mit Reise/Verhandlungsfähigkeit zu tun haben?( Gericht ist eineige 100km entfernt)
Welche Einschätzungen/Rat gibt es hier?
Vielen Dank im voraus
Halllo,
Wenn man gerade eine OP hatte und die nächsten Wochen
krankgeschrieben ist,kann man dann einen Gerichtstermin(
Gegner ist ARBEITGEBER) mit persönlicher Vorladung wahr nehmen
ohne mit Konsequenzen des Arbeitgebers rechnen zu müssen?
Hallo,
wenn eine Ladung vom Gericht erfolgte, kann nur das Gericht den Termin aufheben bzw. vom Gerichtstermin entbinden; man sollte also daher sich mit dem Gericht in Verbindung setzen und aufklären, warum bzw. in welchem Maße man in der Lage ist, zum Termin zu erscheinen.
Das Gericht entscheidet, nicht der Arbeitgeber.
Schönen Tag noch.
Oder
KÖNNTE der AG es versuchen obwohl Arbeitsunfähigkeit nichts
mit Reise/Verhandlungsfähigkeit zu tun haben?( Gericht ist
eineige 100km entfernt)
Welche Einschätzungen/Rat gibt es hier?
Vielen Dank im voraus
Ugh.
Wenn man gerade eine OP hatte und die nächsten Wochen
krankgeschrieben ist,kann man dann einen Gerichtstermin(
Gegner ist ARBEITGEBER) mit persönlicher Vorladung wahr nehmen
ohne mit Konsequenzen des Arbeitgebers rechnen zu müssen?
Oder KÖNNTE der AG es versuchen obwohl Arbeitsunfähigkeit nichts
mit Reise/Verhandlungsfähigkeit zu tun haben?( Gericht ist
eineige 100km entfernt)
Der Arbeitgeber kann es natürlich versuchen … aber arbeitsunfähig ist nicht automatisch verhandlungsunfähig. Die Frage ist, ob die Auswirkungen der OP tatsächlich so sind, dass man den Termin nicht wahrnehmen kann. Wenn dem so sein sollte (und ich würde dazu tendieren, weil es nicht angenehm ist, ggf. mit Schmerzen oder klapperig, unter Medikamenten etc. an einer Verhandlung teilzunehmen), sollte man sich mit dem Gericht in Verbindung setzen und denen die Lage schildern - wenn eine mehrwöchige AU vorliegt, wird der Termin dann entsprechend verschoben; ich sehe da keinerlei Hindernisse und würde auch keine Nachteile befürchten. Jedenfalls besser, dann in einigen Wochen einigermaßen fit zur Verhandlung zu erscheinen als jetzt angeschlagen und unter Einwirkung von 10 Pfund Nirwananol …
Aga,
CBB