bin seit gestern krankgeschrieben hate denn tag davor ein wegeunfall hab das denn AG sofort tele.mitgeteil und die KM per einschreiben mit rückantwort abgeschikt heute hab ich in der post meine kündigung,bin noch in der probezeit.ist die kündigung rechtens?denn soweit ich weis hab ich doch kündigungsschutz werend der krnkmelde zeit ist es nicht so das mann mich ab denn tag meiner arbeitsfähigkeit erst kündigen darf?
bedanke mich schonmal für antworten
LG hummer35
Hallo hummer35:
Hier meine Recherchen:
1.)
Frage:
Ist eine Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit wirksam?
Antwort:
Ja, während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit ohne Angabe von
Gründen möglich.
2.)
Krankheit in der Probezeit schützt nicht vor Kündigung
Göttingen/Erfurt (dpa/gms) - Vielen Menschen ist das schon passiert: Kaum
haben sie mit viel Elan einen neuen Job begonnen, brechen sie sich noch in
der halbjährigen Probezeit ein Bein oder erkranken schwer. Wochen- oder gar
monatelanges Fehlen am Arbeitsplatz ist die Folge. Wer allerdings glaubt,
gesetzlich vor dem Verlust der gerade erst angetretenen Arbeitsstelle
geschützt zu sein, der irrt sich.
«Die Regelungen des Kündigungsschutzes kommen erst nach einer
Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten zur Geltung», erklärt Jens Peter
Hjort, in Hamburg ansässiger Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dies lege das
Kündigungsschutzgesetz in seinem Paragraf 1 eindeutig fest.
Der Beginn des Kündigungsschutzes ist dabei nach Auffassung von Juristen
unabhängig von der Länge der Probezeit. In einem Fall, mit dem das
Arbeitsgericht Frankfurt/Main befasst war, hatten Arbeitgeber und
Arbeitnehmer eine Probezeit von nur drei Monaten vereinbart. Der
Arbeitnehmer glaubte, dass damit auch der Kündigungsschutz bereits nach drei
Monaten wirksam würde. Die Richter jedoch stellten in ihrem Urteil (Az.: 6
Ca 6950/00) fest, dass eine kürzere Probezeit als sechs Monate nicht
automatisch, sondern nur per ausdrücklicher Vertragsvereinbarung einen
vorzeitigen Kündigungsschutz bedeutet.
Erst eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit garantiere dem Arbeitnehmer
den gesetzlichen Schutz vor einer Kündigung, sagt auch Carsten Paulini,
Wissenschaftler am Institut für Arbeitsrecht der Universität Göttingen.
Selbst eine schwere Erkrankung während der Probezeit ändere nichts am Recht
des Chefs, mit einer festgelegten Frist, meist von zwei Wochen, die
Kündigung auszusprechen. «Es ist nicht auszuschließen, dass einem in der
Probezeit erkrankten Arbeitnehmer gekündigt wird», so auch Martina Perreng,
Expertin für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin.
Diese einhellige Auslegung der Gesetze spiegelt sich auch in der Praxis der
Arbeitsgerichte wieder. Klagen gegen eine Kündigung wegen einer Erkrankung
in der Probezeit sind in der Dokumentationsstelle des Bundesarbeitsgerichts
in Erfurt nicht greifbar. Auch Henning Kirsch, Präsident des
Landesarbeitsgerichts Hamburg, kann sich an keinen entsprechenden Prozess
erinnern.
Es sei ein «Märchen», dass einem Arbeitnehmer während einer Krankheit nicht
gekündigt werden dürfe, betont Rechtsanwalt Hjort. «Das ist so wie mit der
Legende von den drei Nachmietern, die man nur stellen müsse, um aus jedem
Mietvertrag herauszukommen», sagt er. Chancen hätten Klagen gegen eine
Kündigung wegen Erkrankung in der Probezeit nur, wenn dem Arbeitgeber
Sittenwidrigkeit oder Verstoß gegen Treu und Glauben, also die Verletzung
von Anstandsgefühl und gesellschaftlichen Normen nachzuweisen wäre. Doch da
gebe es keine positiven Beispiele: «Man kann nur auf einen vernünftigen
Arbeitgeber hoffen, der vielleicht die Probezeit verlängert», meint Hjort.
Ein Trost für Arbeitnehmer, die in der Probezeit erkranken und ihre
Kündigung bekommen, ist ihr Anspruch auf die Fortzahlung des Lohnes für die
gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen. In Paragraf 8 des
Entgeltfortzahlungsgesetzes heißt es: «Der Anspruch auf Fortzahlung des
Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt.» Das sei noch
zu wenig bekannt, sagt Hjort.
Informationen: Im Internet unter www.arbeitsrecht.de und
www.einblick.dgb.de.
und hier noch aus einem Ratgeber für Arbeitgeber:
Das Problem ist nun folgendes: Sprechen Sie die Kündigung während einer
Krankheit aus, wird vermutet, dass Sie diese wegen der Krankheit
ausgesprochen haben. Damit sind Sie voll in der Falle des § 8 EFZG und
zahlen bis zum Ende der 6-Wochen-Frist auch über das Ende des
Arbeitsverhältnisses hinaus (aber natürlich nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit
so lange andauert).
Wenn Sie also in der Probezeit eine Kündigung aussprechen, sollten Sie in
der Kündigung einen Grund angeben, um diese gesetzliche Vermutung zu
widerlegen. Normalerweise sollten Sie in Kündigungen mit der Angabe von
Gründen eher zurückhaltend sein. Hier gilt ausnahmsweise etwas anderes,
damit Sie nicht so lange Entgeltfortzahlung leisten müssen.
Oder - das ist die andere Möglichkeit - Sie warten mit der Kündigung noch
bis der Mitarbeiter wieder gesund ist. Achten Sie dann nur darauf, dass Sie
die Kündigung tatsächlich in den ersten sechs Monaten des
Arbeitsverhältnisses aussprechen.
Von mir:
Das heißt, wenn in der Kündigung kein Grund angegeben ist,
ist die Kündigung während der Probezeit zwar rechtens, aber -
er muß Ihnen eigentlich den Lohn bis zum Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit
zahlen!
Soweit verstehe ich das Gesetz! Ich bin aber kein Rechtsanwalt.
Also, ich würde an Ihrer Stelle dem Arbeitgeber freundlich , aber bestimmrt
mitteilen,
dass Sie die Kündigung zur kenntnis genommen haben,
er Ihnen aber Trotz Kündigung in der Probezeit den Lohn noch so lange zahlen
muß,
wie sie krank geschrieben sind und noch werden!!!
(Bemerkung von mir: das würde ich natürlich mit meinem Arzt besprechen und
möglichst weit hinausziehen)
Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit bringen und helfen
liebe Grüße
Hartmut Vogel
ich muss gestehen, dass ich mir nicht 100%ig sicher bin: Aber im allgemeinen ist es so, dass in der Probezeit der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer ohne nähere Angaben von Gründen eine sofortige Kündigung aussprechen kann ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Man hat in der Probezeit leider auch keine Ansprüche auf Urlaub oder ähnliches.
Vielleicht hilft dir dieser Link weiter:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
dort habe ich das gefunden:
,Frage:
Ist eine Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit wirksam?
Antwort:
Ja, während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich."
vielleicht hilft das ja,
ich drücke die daumen…
Echt blöde Sache…
Leider kenne ich mich nicht mit rechtilichen Dingen aus, aber wie steht es genau in der Kündigung? „Mit sofortiger Wirkung“?
Ist es eine große oder kleine Firma?
Würdest du klagen wollen?
schönen Gruß und viel Glück
lijoko
ich danke dir,ja eshat mir einwenig weiter geholfen.lg hummer
ich muss gestehen, dass ich mir nicht 100%ig sicher bin: Aber
im allgemeinen ist es so, dass in der Probezeit der
Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer ohne nähere Angaben von
Gründen eine sofortige Kündigung aussprechen kann ohne eine
Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Man hat in der Probezeit
leider auch keine Ansprüche auf Urlaub oder ähnliches.
Vielleicht hilft dir dieser Link weiter:http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
dort habe ich das gefunden:
,Frage:
Ist eine Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit wirksam?Antwort:
Ja, während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit ohne
Angabe von Gründen möglich."vielleicht hilft das ja,
ich drücke die daumen
hallo…
auch dir danke ich für dein beitrag
lg hummer35
hey…
ja ich bin in ein privaten pflegeheim tätig…und ich würde bzw werde dagegen klagen…nicht nur wegen der kündigung sondern weil sie mich auf grun falscher zusagen eingestellt haben und ich davon ausgeh das ich jetzt nur gekündigt werde weil ich mein mund aufgemacht hab und es angesprochen habe.ich hab im übrigen eine 14 tage friest bekomm.
lg hummer35