Krankgeschrieben + Kündigungsgründe

Ich habe zwei Fragen die mich beschäftigen.

Ein Krankgeschriebener ist am letzten Tag seiner Krankmeldung fast auskuriert und geht in ein Möbelhaus zum Einkaufen. Dort wird dieser von Kollegen/Vorgesetzen gesehen. Ist dies ein Kündigungsgrund?

Die zweite Frage betrifft die Mitarbeiterbindung.
Darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vorschreiben nur im eigenen Unternehmen einzukaufen - sprich Einkäufe bei Mitbewerbern zu unterbinden.

Danke für eure Hilfe

hallo sascha
zur 1. frage würde ich sagen, dass der arbeitnehmer hingehen kann, wohin er will, außer er war ans bett gefesselt ( ups ) also , er wäre bettlegerig. sprich grippe…
zur 2. frage : ein arbeitnehmer arbeitet in einer fleischerei im plusmarkt. dort kauft er wurst und anderes ein. auf einmal stand seine chefin an der kasse hinter ihm und ist sehr ärgerlich. nächsten tag wird der AN von dem AG ermahnt, er solle im eigenen geschäft wurst einkaufen. grund: viele kunden vom markt und von der fleischerei stehen hinter dem AN und könnten so denken, dass die eigene wurst der fleischerei nicht in ordnung sei oder zu teuer oder nicht schmeckt.
dazu würde ich dem AG recht geben.
aber…hmmmm… in deinem fall…würde ich sagen, der AN kann einkaufen, wo er will.
liebe liebe grüße marion

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Ein Krankgeschriebener ist am letzten Tag seiner Krankmeldung
fast auskuriert und geht in ein Möbelhaus zum Einkaufen. Dort
wird dieser von Kollegen/Vorgesetzen gesehen. Ist dies ein
Kündigungsgrund?

Dass er von Kollegen/Chef gesehen wird ist kein Kündigungsgrund.

Darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vorschreiben nur im
eigenen Unternehmen einzukaufen - sprich Einkäufe bei
Mitbewerbern zu unterbinden.

Nein.

Danke für eure Hilfe

Bitte