Krankgeschrieben , trotzdem arbeiten?

Hallo, bin seid gestern krankgeschrieben, mache zur zeit ein Praktikum. Bin bis einschließlich Freitag krankgeschrieben, darf ich wenn es mir besser geht am Freitag wieder zum Praktikum gehen trotz Krankmeldung?

Denn ich darf eigentlich nur 3 Tage fehlen, sollte ich vier fehlen, dann muss ich alle vier in den Herbstferien nachholen und eigentlich wollt ich da schon fürs ABI lernen.

Viele Danke für Eure Antworten

Viele Grüße
Hoppo

Hallo,

Denn ich darf eigentlich nur 3 Tage fehlen,

Im Falle von WAS?
Im Falle von Krankheit? Bist du dir sicher?
Welcher Chef könnte denn bitte wollen, dass sein Mitarbeiter mit Schweinegrippe, Brechdurchfall, Windpocken zur Arbeit kommt?

Laut ViKa bist/wirst du Erzieherin.
Ich stelle mir gerade vor, dass die Erzieherin meiner Kleinen mit einer ansteckenden Krankheit in den Kindergarten kommt, weil „es ja eigentlich schon wieder geht“.
Da könnte ich aber für nix mehr garantieren…

Grüße
Hoppel

Hallo,
klar ich weiß das, aber ich würde auch nie mit einem Infekt arbeiten gehen oder überhaupt mit Fieber!
Ich meine nur sollte morgen ein Infekt durch Blutuntersuchung ausgeschlossen sein, ich kann doch nicht nur wegen Kopfschmerzen 4 Tage zu Hause bleiben und die Ärztin meinte das ich Bluthochdruck habe, der nicht behandlungs würdig ist.

Viel Grüße
Hoppo

Hallo, bin seid gestern krankgeschrieben, mache zur zeit ein
Praktikum. Bin bis einschließlich Freitag krankgeschrieben,
darf ich wenn es mir besser geht am Freitag wieder zum
Praktikum gehen trotz Krankmeldung?

Ja, darfst Du. Ich würde das aber nur machen, wenn…

…Du das willst
…UND Dein Chef damit einverstanden ist (dafür wirst Du ihm sagen müssen, weshalb DU krankgeschrieben bist)
…UND Dein Arzt auch nichts dagegen hat.

Gruß,

Malte

Hallo hoppo,

ich habe in einer ähnlichen Situation mit dem AG gesprochen und mit der Krankenkasse telefoniert. Notier Dir den Namen des Gesprächspartners.

Es gab keine Probleme. Ich hatte mich nur gefragt, was passiert, wenn es dann zu einem Wege- oder Arbeitsunfall kommt. Meist ist es ja so, dass wenn …

Aber ich will nicht schwarz malen und wünsche Dir gute Besserung.

LG Volker

Wenn der Chef korrekt entscheidet, muss er „Nein“ sagen.

Wenn er „ja“ sagt, kannst Du arbeiten.

Sicherste Methode für alle Beteiligten: Sich vom Arzt wieder Gesund schreiben lassen.

Gruß JK

Hallo Hoppel,

habe vorhin nur einen Teil deiner Nachricht lesen können. Bei unserem Praktikum ist es so das man mit Attest nur 3 Tage fehlen darf (egal was man hat), sonst muss man alle gefehlten Tage in den Herbstferien nacharbeiten. Viele gehen erst gar nicht zum Arzt, da niemand seinen Abschluss nicht schaffen will nur weil er einen Tag zu lange im Praktikum krank war. Hört sich vielleicht nicht so gut an, aber niemand würde mit Fieber oder so arbeiten gehen…

Viele Grüße
Hoppo

Hallo hoppo,

Bin bis einschließlich Freitag krankgeschrieben,
darf ich wenn es mir besser geht am Freitag wieder zum
Praktikum gehen trotz Krankmeldung?

Es sind weit verbreitete Ansichten, dass das nicht geht oder du sogar deinen Versicherungsschutz verlieren würdest, wenn du trotz AU arbeiten gehst. Diese Ansichten sind aber falsch. Es gibt keine „Krankschreibung“ sondern eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) auf der eine voraussichtliche Dauer vermerkt ist. Kein Arzt kann aber tatsächlich vorher wissen, wie lange du arbeitsunfähig bist (deshalb voraussichtlich). Weder aus Sicht des Arbeitnehmers noch aus Sicht des Arbeitgebers spricht etwas dagegen, vor Ablauf der AU zu arbeiten, wenn tatsächlich Arbeitsfähigkeit besteht. Alle, die hier behaupten, das dürfe man nicht, sollen dir bitteschön eine entsprechende gesetzliche Regelung zeigen, die das verbietet. Ein solches Gesetz gibt es aber nicht. Und Versicherungsprobleme treten nur dann auf, wenn fahrlässig gehandelt wird, aber das haben die meisten Versicherungen so an sich.

Gruß
Roland

Hallo,

was passiert, wenn es dann zu einem Wege- oder Arbeitsunfall kommt.

gar nichts passiert, jedenfalls nichts besonderes. Orlando hat das weiter oben ganz gut zusammengefasst.

Gruß,

Malte

Hallo,

Sicherste Methode für alle Beteiligten: Sich vom Arzt wieder
Gesund schreiben lassen.

es gibt keine „Gesundschreibung“. Klar, ein Arzt kann einem natürlich bestätigen, daß der Grund für die AU nicht mehr vorliegt. Das ist aber nicht notwendig (es sei denn, der Chef verlangt so etwas).

Gruß,

Malte, der schonmal erfolglos versucht hat, das einer Personalabteilung zu erklären.

Hallo Malte,

wie Du aus dem zeitl. Verlauf siehst, ist Orlandos Post erst nach meinem gepostet worden.

Ich wollte damals halt nur sicher gehen, dass keine Probleme entstehen. Wenn der Doc, AG und KK „ja“ sagen, ist ja alles geregelt. Wenn man diesen Aufwand nicht treiben muss, umso besser.

Gruß Volker

Hallo Hoppo,

ich fasse mal all das zusammen, was schon - völlig richtig - geschrieben wurde:

Du bist vom Arzt bis einschließlich Freitag krank geschrieben. Du darfst aber während Deines Praktikums nur maximal 3 Tage fehlen, ansonsten müsstest Du es (in den Herbstferien) wiederholen, was Du nicht willst. Richtig?

Du hast nicht gesagt, woran Du erkrankt bist.
Das musst Du auch gar nicht, denn das Forum hier geht Deine Erkrankung nichts an. Aber Dich selbst.

Wenn Du Kopf-, Bauch- oder Rückenschmerzen hattest, die am Freitag wieder weg sind, darfst Du - trotz Krankschreibung - wieder arbeiten. Es ist zulässig, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, wenn man sich gesund fühlt, auch dann, wenn eine voraussichtliche(!) Arbeitsunfähigkeit bescheinigt war.

Wenn Du Dir einen Virus eingefangen hast oder Dir eine bakterielle Erkrankung zu schaffen macht, so wäre es höchst verantwortungslos von Dir, wenn Du VORHER an Deinen Praktikumsplatz zurückkehrst - nur deswegen, damit Du in den Herbstferien nicht nochmals ‚ran‘ musst.

Also: ist Deine Erkrankung nicht ansteckend, dann darfst Du wieder arbeiten, wenn es Dir wieder gut geht. Hast Du estwas Ansteckendes — no way!

Beste Grüße
Maralena

Klar, ein Arzt kann einem natürlich bestätigen,
daß der Grund für die AU nicht mehr vorliegt.

Genau das ist gemeint.

Das ist aber nicht notwendig (es sei denn, der Chef verlangt so etwas).

Hmmm. Ein kluger Chef, der nicht im Falle eines Betriebs- oder Wegeunfalls Ärger mit Berufsgenossenschaft und/oder Krankenkasse bekommen will, wird das verlangen.
Er wäre nämlich am Ende der Dumme.

Gruß
JK, der im öffentlichen Dienst arbeitet
und einen sehr korrekten Chef hat.

Hallo Maralena,

Also ich habe keine Infektionskrankheit hat mein Arzt ebend bestättigt, nächste Woche muss ich zum MRT. Denn entweder habe ich Kopfschmerzen wegen zu hohem Blutdruck oder umgekehrt.

Also nichts ansteckendes…

Muss ich jetzt zum Arzt und mich gesund schreiben lassen…???

Viele Grüße
Hoppo

Um Himmels Wilhelm!

Muss ich jetzt zum Arzt und mich gesund schreiben lassen…???

Pack die Badehose ein, nimm dein kl Turnschuhe, Sportsachen, Zelt, Kochgeschirr und Sörweiwelkid mit. Der Arzt wird dich nämlich zunächst in die Tretmühle stecken, dann 20 Runden um den Sportplatz laufen lassen, 50 Bahnen schwimmen und anschließend wirst du in den Rumsmurmelmützenwald gebracht, wo du drei Tage von Regenwürmern, Baumrinde und unaufmerksamen Eichhörnchen überleben musst. Wenn du das alles geschafft hast und auch dein Psycho-Profiling nicht dagegen spricht, wirst du gaanz vorsichtig mit einem wattegefüllten vollgepanzerten Fahrzeug zu deinem Arbeitsplatz gefahren und darfst einen Arbeitsversuch unternehmen …

Es gibt keine Gesundschreibung! Wenn du dich fit fühlst, geh wieder an die Arbeit; wenn nicht, nicht. Du benötigst keinen päpstlichen Dispens und keine Genehmigung, um wieder arbeiten zu dürfen!

Gruß Eillicht zu Vensre

Pack die Badehose ein, nimm dein kl Turnschuhe,
Sportsachen, Zelt, Kochgeschirr und Sörweiwelkid mit. Der Arzt
wird dich nämlich zunächst in die Tretmühle stecken, dann 20
Runden um den Sportplatz laufen lassen, 50 Bahnen schwimmen
und anschließend wirst du in den Rumsmurmelmützenwald
gebracht, wo du drei Tage von Regenwürmern, Baumrinde und
unaufmerksamen Eichhörnchen überleben musst. Wenn du das alles
geschafft hast und auch dein Psycho-Profiling nicht dagegen
spricht, wirst du gaanz vorsichtig mit einem wattegefüllten
vollgepanzerten Fahrzeug zu deinem Arbeitsplatz gefahren und
darfst einen Arbeitsversuch unternehmen …

Du
benötigst keinen päpstlichen Dispens und keine Genehmigung, um
wieder arbeiten zu dürfen!

In der Tat: „Um Himmels Willen“! Wie man dem Fragetext entnehmen kann hat der Fragestelle wohl offensichtlich keine Erfahrung mit dem Thema. Da ist ein bißchen mehr Ernsthaftigkeit und weniger Biss doch wohl angemessen?
Manche Antworten sind einfach nur überflüssig!

In der Tat: „Um Himmels Willen“! Wie man dem Fragetext
entnehmen kann hat der Fragestelle wohl offensichtlich keine
Erfahrung mit dem Thema. Da ist ein bißchen mehr
Ernsthaftigkeit und weniger Biss doch wohl angemessen?

Der Biss, wie du ihn nennst, bezieht sich auch weniger auf die Fragestellerin (OK, ich hätte an anderer Stelle im Thread antworten müssen, um das klar zu machen), als auf diejenigen, die hier - offensichtlich ohne jegliches Wissen - Geschichten von „Gesundschreibung“ und „Genehmigung vom Arbeitgeber“ und was nicht noch alles in den Wind pupsten.

Gruß Eillicht zu Vensre