Krankgeschrieben und arbeiten gehen?

Hallo und guten Abend,
mein Anliegen ist: ich bin tagsüber in einer Tagesklinik und aufgrund dessen auch bei meinem festen Arbeitgeber krankgeschrieben. In den Abendstunden hab ich seit gut einem Jahr auf Stundenbasis einen 450 Euro-Job (angemeldet) der mir gut tut und mir eine gewisse „finanzelle Sicherheit“ gibt. Nun geh ich ab sofort ins Krankengeld und würde somit in den finanzellen Ruin gehen (finanzelle Rücklagen oder Ersparnisse gibt es nicht). Ich weiß nicht genau wieviel es sein wird, aber es werden im Monat gute 500-600 Euro fehlen (inkl. Nebenjob). Besteht in irgendeiner Hinsicht eine Möglichkeit den „Abendjob“ weiterhin ausführen zu können damit ich nicht „abrutsche“? Ich bin auf mich alleine gestellt und somit muss ich meine Rechnungen auch alleine begleichen. Nur momentan weiß ich nicht mal wie ich in den nächsten Monaten über die Runden kommen soll?!? Meine Therapie wird sich noch einige Zeit hinziehen und ich möchte diese auch gerne weiterhin in Anspruch nehmen. In den Abendstunden bin ich alleine zuhause und grüble weiter nach, was ja, denke ich, nicht sonderlich förderlich ist für meine Genesung!?!

Hallo!

Grundsätzlich richtet sich gemäß § 45 Absatz 3 SGB V der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seiner zuletzt ausgeübten oder gleichgearteten Erwerbstätigkeit wegen Krankheit überhaupt nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, seinen Zustand zu verschlimmern.

Maßgebend für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitnehmern ist somit die letzte Beschäftigung vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Andere Tätigkeiten sind während dieser Zeit zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings auch nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen, dass hierdurch der Genesungsprozess beeinträchtigt wird. Diesbezüglich trägt der Erkrankte die Beweislast, d.h. es ist im Hinblick auf die geplante Nebentätigkeit auf jeden Fall eine medizinische Unbedenklichkeitserklärung erforderlich, denn in der Regel wird mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert, dass ein Arbeitnehmer eine Arbeitstätigkeit aus Krankheitsgründen generell nicht ausführen kann.

Man muss also sowohl Arbeitgeber also auch die Krankenkasse (eigentlich schon vor Antritt des Nebenjobs) informieren und mit Gutachten belegen, dass dieser Nebenjob eben nicht abträglich für die baldige Genesung ist.

MfG
duck313

Hallo!
Prinzipiell muss vor der Annahme eines Nebenjobs der Arbeitgeber informiert und um seine Zustimmung gebeten werden, egal ob man krankgeschrieben ist oder man aktiv ist. Aber ich habe einen Tipp, in den meisten Kliniken gibt es Beratungsstellen, wende Dich an die und schildere Dein Problem, vielleicht kennen die auch eine Möglichkeit, wie Du zu mehr Einkommen kommen kannst.
MfG
airblue21

Hallo,

Das ist Quatsch. Eine Genehmigungspflicht besteht grundsätzlich (= mit sehr wenigen Ausnahmen) nicht !

Und seit wann übernehmen Sozialberatungen in Kliniken Aufgaben der Arbeitsagentur ?

Ist das jetzt für w-w-w ein gutes Zeichen, daß das mit den Kommentaren a la „Keine Ahnung, aber 'ne Meinung“ wieder losgeht ???

&Tschüß
Wolfgang