Krankgeschrieben und arbeiten!?

Hallo zusammen,

ein AN wird vom AG gesehen, während er in seiner „Freizeit“ einem Freund bei der Arbeit hilft.

„Freizeit“ insofern, weil der AN aufgrund einer Handverletzung krankgeschrieben ist.

Mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund welcher Gesetzestexte und evtl. Gerichtsurteilen muss der AN rechnen?

Spielt es bei den Konsequenzen eine Rolle, ob der AN durchgehend krankgeschrieben war, also vor, während und nach dieser „Freizeitarbeit“ oder ob der AN vor dieser „Freizeitarbeit“ krankgeschrieben war, an dem Tag der „Freizeitarbeit“ erst gesund war und während des Tages wieder krankgeschrieben wurde?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

PS: Mir fällt noch eine etwas absudere Idee ein: was wäre, wenn der direkte Vorgesetzte des ANs von dieser „Freizeitarbeit“ wusste und es dem AN nicht untersagt hat und dem AG nicht gemeldet hat?

Hallo,

auf dem Zettel vom Arzt steht es doch sehr schön drauf…

Arbeitsunfähigkeits - Bescheinigung

Mithin führt die betroffende Person sozusagen selber den BEWEIS, das diese Bescheinigung nicht stimmt.

Konsequenzen hat dieser Vorfall sicherlich,nur was im Einzelnen alles möglich wäre,hängt ja auch von der Art des Arbeitsverhältnisses ab und von geltenden Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen.

Im harmlosesten Falle eine Abmahnung…im schlimmsten die Kündigung.

Wie üblich
Hi!

Im harmlosesten Falle eine Abmahnung…im schlimmsten die
Kündigung.

Du erzählst mal wieder solch einen derben Mist, dass genau diese Tatsache zwar erwähnt werden muss, aber ansonsten kein weiterer Kommentar nötig ist.

Genervter Gruß
Guido

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Kommt darauf an…
Hi!

ein AN wird vom AG gesehen, während er in seiner „Freizeit“
einem Freund bei der Arbeit hilft.

Was heißt Arbeit?
Wenn ein Sänger ohne Stimme stumm beim Umzug hilft, ist das sicherlich unschädlich.
Wenn ein Kraftfahrer mit gebrochenem Bein einem Freund beim Papierkram hilft, ist das sicherlich unschädlich.

Wenn ein Schreiner mit verletzter Hand einem Freund insofern beim Umzug hilft, als dass er einhändig beim Tragen hilft, ist das vielleicht weniger offensichtlich, aber auch hier wird idR nichts passieren.
Wenn derselbe Schreiner die Türen abschleift und die Küche aufbaut…

Ich hoffe, Du verstehst, worauf ich hinaus will.
Ein Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit. Im Idealfall fragt er vorher, was man beruflich macht, denn wenn ich mir den Zeigefinger breche, kann ich arbeiten - jemand, der extrem mit seinen Händen arbeitet, kann das nicht.

Als Faustregel gilt: Man hat alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert oder gar verhindert.

Mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund welcher
Gesetzestexte und evtl. Gerichtsurteilen muss der AN rechnen?

Von NICHTS bis zur AUSSERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG ist da so ziemlich alles denkbar.

http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/fr…
beschreibt die Komplexität ganz gut.

VG
Guido

Was heißt Arbeit?
Wenn ein Sänger ohne Stimme stumm beim Umzug hilft, ist das
sicherlich unschädlich.

Sicher nicht sicherlich. Da käme es auf die Ursache der Stimmprobleme an :wink:
Wenn die bspw. in einem Infekt liegen, bei dem körperliche Anstrengung Tabu ist, dann nützt es nichts, wenn der AN beim Kistenschleppen die Klappe hält…

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Worte und Bilder
Servus Janina !

Du hast aber schon gemerkt, dass Guido anhand von verschiedenen bildhaften Beispielen versucht hat zu verdeutlichen, zwischen einer durch bestimmte Symptomatik bedingten Krankschreibung, und einer nicht mit dieser Symptomatik in Zusammenhang stehenden Handlung und der damit sich ergebenden arbeitrechtlichen Relevanz zu unterscheiden.

Grüße aus Wien
Helmut

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