Hallo zusammen,
ein AN wird vom AG gesehen, während er in seiner „Freizeit“ einem Freund bei der Arbeit hilft.
„Freizeit“ insofern, weil der AN aufgrund einer Handverletzung krankgeschrieben ist.
Mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund welcher Gesetzestexte und evtl. Gerichtsurteilen muss der AN rechnen?
Spielt es bei den Konsequenzen eine Rolle, ob der AN durchgehend krankgeschrieben war, also vor, während und nach dieser „Freizeitarbeit“ oder ob der AN vor dieser „Freizeitarbeit“ krankgeschrieben war, an dem Tag der „Freizeitarbeit“ erst gesund war und während des Tages wieder krankgeschrieben wurde?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
PS: Mir fällt noch eine etwas absudere Idee ein: was wäre, wenn der direkte Vorgesetzte des ANs von dieser „Freizeitarbeit“ wusste und es dem AN nicht untersagt hat und dem AG nicht gemeldet hat?