Krankgeschrieben und übers Wochenende 200 km weg

Hallo,

wir hoffen,wir sind hier richtig. In letzter Zeit haben wir leider immer wieder verschiedene Fragen die aufgrund eines Bekannten aufkommen.

Mal angenommen Herr A ist seit längerer Zeit nicht bettlägrig krankgeschrieben. Er entwickelt aufgrund seiner nun längerer andauernden Krankheit schon Depressionen, da er immer nur dasselbe sieht.Seine Frau will mit ihm deshalb übers Wochenende zu ihren Eltern fahren.

Darf Herr A übers Wochenende zu seinen Schwiegereltern fahren, die 200 km weit weg wohnen (d.h. seine Frau fährt das Fahrzeug) . Wenn ja, muss er das irgend jemanden melden (Krankenkasse)?

Angenommen er muss es nicht melden, was ist,wenn ein Unfall passieren sollte! Wie ist da der Versicherungsschutz?

Es wärelieb wenn ihr uns helfen könntet.

Hallo,
dagegen gibt es, zumindest aus der Sicht der Krankenkasse, nix
zu sagen. Auch arbeitsrechtlich dü+rfte da nix anstößiges dabei sein.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet alles zu unterlassen was seiner
baldigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit entgegensteht.
Eine Wochenendreise, wie in diesem Falle ist deshalb kein
Beanstandungsgrund.
Gruss
Czauderna

hallo,
um alle zweifel aus dem weg zu räumen kann der Arzt diese reise auch befürworten, mit zum beispiel der brgründung: der luftwechsel bla sulz würde dazu führen das die genesung schneler geht, gefördert wird etc. etc.
gruss behave1981

Muss derjenige das der Krankenkasse melden? Was ist wenn ein Unfall passiert (was ja keiner hoffen will) ?

Braucht er ein Attest vom Doc?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

deine Frage passt zwar gut in die allgemeine Angst um den Arbeitsplatz und den Druck den Arbeitgeber gerne ausüben. Trotzdem denke ich auch, dass nichts dagegen spricht. Der Mensch kann nun mal nicht nur körperlich krank sein was interessanter Weise jeder nachvollziehen kann und deshalb niemand jemand mit gebrochenem Bein zur Arbeit rufen würde. Für die Psyche müssen sich Patienten leider oft rechtfertigen.

Mal angenommen Herr A ist seit längerer Zeit nicht bettlägrig
krankgeschrieben. Er entwickelt aufgrund seiner nun längerer
andauernden Krankheit schon Depressionen, da er immer nur
dasselbe sieht.Seine Frau will mit ihm deshalb übers
Wochenende zu ihren Eltern fahren.

Gute Idee. Ausflug = Kontakt zu anderen = mehr Lebensfreude = schnellere Gesundung = schnellere Wiederherstellung der Arbeitskraft. Dagegen sollte eigentlich weder die KraKasse noch der Arbeitgeber was haben. :smile:

Grüße,
J~

Muss derjenige das der Krankenkasse melden?

Nein. Wozu ?

Was ist wenn ein Unfall passiert (was ja keiner hoffen will) ?

Das gleiche, wie wenn er nicht krankgeschrieben gewesen wäre.

Braucht er ein Attest vom Doc?

Natürlich nicht.

Hallo,
auch hier wieder aus der Sicht der Krankenkasse.
Während der Entgeltfortzahlung interessiert uns das
nicht. Während des Krankengeldbezuges legen wir schon Wert
darauf informiert zu werden wenn sich der Krankengeldbezieher
für längere Zeit vom Wohnort entfernen möchte. Bei einem
Wochenendtrip innerhalb von Deutschland muss man die Kasse
sicherlich nicht informieren.
Anders, wenn es ins Ausland geht, da kann es auch schon mal vorkommen,
dass wir eine medizinische Unbedenklichkeitsbescheinigung vom
Arzt verlangen - das ist aber nicht die Regel - Info genügt da.
Gruss
Czauderna