Krankgeschrieben und Vorbestellt

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 2009 krankgeschrieben und hatte nun zum zweiten Mal das Problem, dass ich einen Termin im JobCenter nicht wahrnehmen konnte, da ich mit einem Anfall zu Hause lag.
Beim ersten mal war die Sachbearbeiterin super und reagierte mit einem erneuten Termin.
Nun bekam ich aber eine „Förmliche Zustellung“ mit Hinweis auf §59 SGBII und §309 SGB III, dass eine sowieso vorliegende Krankmeldung nicht ausreicht und zusätzlich auch noch ein Attest vorgelegt werden muss.
Und ini diesem Drohschreiben steht dann auch gleich, dass sollte sowas wieder vorkommen, die Bezüge um 10% gesenkt werden.

Meine Frage:
Welche Möglichkeiten hat man, sowas zu umgehen, wo ich pro Woche 4 Anfälle zu unbestimmten Zeiten habe und so mit nicht nur ein Besuch im JobCenter sondern auch der Gang zum Arzt für ein solche Attest zur Qaul wird?

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hallo!
Ich bin nun auch schon lange Krank aber Anfälle sind mir noch nicht vergönnt worden. Gott sei Dank.
Leider muß ich Dir mitteilen, daß deine Behandelnden Ärzte ein Attest auf unbestimmte Zeit ausstellen müssen. Mir ging es genauso. Nun habe ich Ruhe.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Du kannst diese Leute nur mit Beweisen ruhig stellen.
Wer behandelt Dich denn währen Deinen Anfällen? Auch dieser gute Mensch kann das schriftlich bestätigen.
Tschüß und gute Besserung

Lass dir vom Arzt deine Erkrankung attestieren, bei dem er auch auf die Unvorhersehbarkeit dieser Anfälle eingeht. An Ihrer Stelle würde ich auch ein Schreiben aufsetzen, in welchem Sie ihre Situation schildern und ganz konkret mal reinschreiben, dass Sie sich die Erkrankung nicht rausgesucht haben und auf dieses Anfälle selbst gut verzichten können und, dass Sie es sich nun mal nicht raussuchen können wann so ein Anfall kommt, da sich dieser weder anmeldet noch eine Verschiebung der Zeit akzeptiert! Manchmal ist es ganz gut wenn mal so ein „Klartextschreiben“ in der Akte liegt! Sollte die Bearbeiterin immernoch Probleme machen rufen Sie in so einem Fall Ihren Hausarzt an und setzen Sie ihn in Kenntnis das Sie für diesen Tag ein Attest benötigen da Sie ein Termin beim Jobcenter gehabt hätten und das Sie es abholen sobald es Ihnen besser geht! Mit so einem Attest dürfte sich die Sanktion auf jedenn Fall erledigen! Viel Glück, alles Gute und gute Besserung

Hallo

Nach Urteil des Bundessozialgerichts (09.11.2010, Az. B 4 AS 27/10 R) ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein wichtiger Grund, um einer Meldeaufforderung des Leistungsträgers nicht nachzukommen. Nur wenn darüber hinaus weitere nachweisbare Gründe vorliegen, liegt ein wichtiger Grund für die Nichtmeldung vor.

Macht der Arzt bei Anfallsleiden keine Hausbesuche ? Oder ärztlicher Notdienst o.s. ? Mal mit dem Arzt besprechen, wie du da bei Anfällen am Besten vorgehen sollst.
Ohne eine entsprechende ärztliche Bescheinigung wirst du beim Leistungsträger auf jeden Fall nicht weiterkommen und musst bei Nichterscheinen halt mit Sanktionen rechnen.

LG

Die Anfälle gehen bei mir durch eine Schädigung der Halswirbelsäule aus. 4 Bandscheibenvorfälle und eine Schädigung am Atlas, die Stelle wo Kopf auf die Wirbelsäule aufgesetzt ist … welche man aber nicht mehr operativ beheben kann. Momentan streiten sich bei mir die Versicherungen, die Rentenversicherungsanstalt, die Krankenkasse und auch das Amt, wie es weitergehen soll.
So mußte ich vom Amt aus einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen … sie kennen also meine Lage eigentlich sehr gut und ich sehe dieses Schreiben ja auch eher als beamtenkram und Schikane.
Was mich nur an nervte war dieses förmliche Anschreiben, im netten farbigen Umschlag.
Aber dies mit dem Langzeitattest hat mich auf eine Idee gebracht und soltte mir schon mal weiterhelfen. Vielen Dank für deine Hilfe !!!

Die Anfälle gehen bei mir durch eine Schädigung der Halswirbelsäule aus. 4 Bandscheibenvorfälle und eine Schädigung am Atlas, die Stelle wo Kopf auf die Wirbelsäule aufgesetzt ist … welche man aber nicht mehr operativ beheben kann. Momentan streiten sich bei mir die Versicherungen, die Rentenversicherungsanstalt, die Krankenkasse und auch das Amt, wie es weitergehen soll.
So mußte ich vom Amt aus einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen … sie kennen also meine Lage eigentlich sehr gut und ich sehe dieses Schreiben ja auch eher als beamtenkram und Schikane.
Was mich nur an nervte war dieses förmliche Anschreiben, im netten farbigen Umschlag.
Aber dies mit dem unbestimmten Zeitverlauf im Attest hat mich auf eine Idee gebracht und soltte mir schon mal weiterhelfen. Vielen Dank für deine Hilfe !!!

Die Anfälle gehen bei mir durch eine Schädigung der Halswirbelsäule aus. 4 Bandscheibenvorfälle und eine Schädigung am Atlas, die Stelle wo Kopf auf die Wirbelsäule aufgesetzt ist … welche man aber nicht mehr operativ beheben kann. Momentan streiten sich bei mir die Versicherungen, die Rentenversicherungsanstalt, die Krankenkasse und auch das Amt, wie es weitergehen soll.
So mußte ich vom Amt aus einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen … sie kennen also meine Lage eigentlich sehr gut und ich sehe dieses Schreiben ja auch eher als beamtenkram und Schikane.
Was mich nur an nervte war dieses förmliche Anschreiben, im netten farbigen Umschlag.

Ich habe nun von anderen Stellen den Tip über langzeit Attests oder ein Attest mit nicht bestimmbarer Anfallszeit bekommen und ich glaube so komme ich dann auch weiter.
Ich danke dir, dass du mir zurückgeschrieben hast!!!

Wenn ich kann, helfe ich immer gern.

Hallo, Platinfalke! Melde mich in den nächsten Tagen. Klaus

Hi,
Die förmliche Zustellung dient nur als Nachweis, dass Du die Einladung auch erhalten hast. Nichts dramatisches.
Das Problem ist, dass Hartz IV für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist. Wenn Du seit 2009 krank geschrieben bist, ist deine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Und dazu muss man einfach mal ein persönliches Gespräch führen.
Das Attest ist eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung. Denn mit einer Erkältung kann man - auch wenn man nicht unbedingt arbeiten gehen kann - ein Meldetermin wahr nehmen.
Mein Tipp: Einfach mal hingehen und den Sachverhalt klar stellen. Oder einen Brief schreiben, in dem die Telefonnummer genannt ist, dass man mal reden kann, wenn Du wirklich nicht aus dem Haus kommst.
Die 10% Kürzung ist Gesetz. Da ist nichts zu rütteln. Dass Du das letzte Mal nicht gekürzt wurdest war quasi Rechtsbeugung.
Gruß
R.

Hallo Platinfalke,

wenn du seit 2009 krankgeschrieben bist und 4x die Woche Anfälle hast, hast Du im JC gar nichts zu suchen !
Du bist meines Erachtens ein Sozialgeld-Fall und du gehörst aus dem Jobcenter rausgenommen. Du soltest bei eurem örtlich zuständigen Sozialamt „Sozialgeld“ beantragen. (Gleiche Höhe wie ALLG II, nur anderer Name und keine Vermittlungspflicht) Das Jobcenter nimmt Dich aber erst raus, wenn in der TAT durch ärtzliches ATTEST (!) nachgewiesen ist, dass du innerhalb der nächsten 6 MOnate nicht erwerbsfähifg sein wirst. Legst Du so ein Attest nicht vor, wirst Du eine Einladung zum Amtsarzt erhalten. Die Du auch bewerkstelligen können musst.
Wenn nicht gibt es 10% Abzug für jedes Terminversäumnis. je 3 Moante lang. Willst Du dir das antun ??? - Wer arbeitsfähig ist kann auch Termine einhalten. Wer nicht arbeitsfähig ist gehört nicht ins Jobcenter und hat sich also per Attest (!) - aus dem hervorgeht das auch absehbar innerhalb von 6 Monaten keine Heilung und somit keine Erwerbsfähigkeit von mindestens 3 Stunden täglich eintreten wird - dort abzumelden. Alternativ bekommst Du auf Antrag dann Sozialgeld und muss keine Termine mehr wahrnehmen. Schickst Du kein Attest muss Du die TErmine wahrnehmen und wirst sanktioniert wenn Du nicht kommst oder die Arbeitsangebote nicht annimmst. Das Attest kostet 5 Euro. Die Kosten kannst Du nicht geltend machen, da es bereits im Regelsatz eingerechnet ist.

So sind leider die Fakten.

Es gibt ja auch Ärtze die Hausbesuche machen. wo ist also das Problem ein Attest zu bekommen wenn du WIRKLICH krank bist und nicht nur simulierst !?

Gruß
Gwenhyfar

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Hallo,

ohne ärztliches Gutachten über Ihre Anfälle - welcher Art diese auch sind - haben Sie das Problem, dass das Jobcenter im Recht ist. Dort geht man nicht davon aus, dass es sich um eine Dauerkrankheit handelt, sondern wie es leider häufig bei anderen ist, dass Sie mit den Terminen schlampig umgehen. Um zu beweisen, dass das nicht so ist, sollten Sie schnellstmöglich ein Gutachten vom Facharzt erstellen lassen, dass Ihnen Ihre Krankheit als dauerhafte Erkrankung mit sehr plötzlichem Ausbruch bescheinigt. Sollte das Jobcenter trotzdem kürzen, müssen Sie sich einen Anwalt nehmen. Das ist in soweit kein Problem, da für ALG II-Empfänger eine Erstberatung kostenlos ist. Bescheinigung hierfür gibts beim Amtsgericht. Viel Glück.

Gruß Hagen

Hallo,
ich kann Dir nur dringend anraten, über Deinen Hausarzt eine erneute Krankmeldung der ARGE vorzulegen.
So wie ich das sehe, bist Du nichtmehr vermittelbar und solltest Dich dringend beim ärztlichen Dienst der ARGE vorstellen.
Deine abschließende Frage verstehe ich nicht ganz, da sie ausdrückt, es müsste reichen, wenn Du Deine eigenen Krankmeldungen der Arge vorlegst.

Lieber Plantinfalke,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt, bis zu vier Anfälle in der Woche, die auch einen ärztlichen Besuch zur Qual werden lassen, liegt die Frage nicht fern, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (können). Angenommen, dass zur Verfügung stehen ist (weiterhin) zu bejahen bzw. soll bejaht werden, dann werden Sie gehalten sein, eine Lösung zu finden, einen Nachweis zu erbringen, dass Ihr Ausbleiben krankheitsbedingt ist. Dies könnte durch eine entsprechende Erklärung des behandelnden Arztes/der Ärztin über Ihr Anfallsleiden geschehen. Nicht ausgeschlossen ist dabei, dass das JobCenter sich fragt, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ein anderer Ansatz ist, zusammen mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin nach einer anderen Lösung zu suchen, wie sichergestellt werden kann, im Falle eines Anfalls ein Attest beim JobCenter vorlegen zu können. Ohne Attest riskieren Sie eine zeitweise Kürzung der Sozialleistung. Auf jeden Fall sollten Sie sicherstellen, dass, wenn ein Einbestellungstermin durch einen Anfall nicht möglich ist oder wird, sofort (vorab) telefonisch, zum Zweck des Nachweises besser schriftlich dem JobCenter kund getan wird, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Sich nur auf die Qual berufen zu wollen, dürfte nicht ausreichen. Sie werden es vorbeugend organisieren müssen, zumutbare Schritte sicherzustellen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo,

leider gibt es keine Möglichkeit diese zu umgehen. Ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit ist erforderlich anderfalls kann die Leistung für 3 Monate um 10% abgesenkt werden

Vielen Dank für die Mühe,

durch diese und andere Antworten habe ich einen Weg gefunden, wie ich mich dabei nun soweit absichern kann, dass das JobCenter nicht immer gleich mit Ihrer Kürzung drohen kann.

Stimmt, die Anfälle belasten extrem, vorallem wo sie leider nicht mal das Hauptmerkmal darstellen, mich aber leider völlig reduzieren.
Das Amt hatte mich auch schon vor den Amtsarzt geladen – welcher einen Krankanenhausaufenthalt vorschlug, ebenfalls die Rentenversicherung, die ich von amtswegen anschreiben mußte für eine Erwerbsminderungsrente – die mit gleichen Vorschlägen abgelehnt wurde … leider ist meine Krankenkasse, die gerade fusioniert hat noch nicht zu dieser Einsicht gekommen und so muss mich hier leider noch weiterherumquälen.

Mir selbst wäre es am liebsten sofort wieder Arbeit auf nehmen zu können, vorallem bei Frau und Sohn von 2 1/2 Jahren. Leider zur Zeit noch nicht möglich, doch ich arbeite daran und dann nerven solche Bürokraten halt noch mehr.
Daher vielen Dank … nun kann ich wieder etwas froher dreinblicken.

Mit freundlichem Gruss
Thomas Langer

Hallo,

Frechheit!!! Also bei uns reicht die regelmäßig eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Was für ein Attest? Deine Krankheit geht Deinem Sachbearbeiter gar nichts an ( ärztliche Schweigepflicht…).
Wenn die Deine Krankheit anzweifeln, müssen sie sich schon die Mühe machen und DIch zum medizinischen Dienst schicken.
Im Übrigen bist Du auf dem Weg zum Jobcenter gar nicht unfallversichert - das wäre das gleiche, als ob Du zur Arbeit fahren würdest…
Das würde ich den Damen und Herren mal so mitteilen.

Gruß,
Rainer

Wenn du krank bist musst du nicht hin!!!