Krankgeschrieben, Versicherungsschutz?

Hallo,

Ich bin auf Grund einer Bronchitis krankgeschrieben, bin jedoch gestern Abend zu meiner derzeitigen Freundin in 20km Entfernung gefahren.

Mein Kollege meinte, dass ich zwischen 21Uhr Abends bis 9Uhr morgens zuhause bleiben muss, da ich sonst bei einem Unfall keinen Versicherungsschutz habe.

Ich höre diese Regel zum ersten Mal und Google konnte mir auch keine Antwort liefern.

Vllt. könnt ihr mir ja weiter helfen!

Danke!

Hallo,

während der Arbeitsunfähigkeit hat man alles zu unterlassen, was die Gesundung gefährden könnte.

Entscheidend ist die jeweilige Erkrankung und ggf. die Einschätzung des Arztes dazu. Im Zweifelsfall sollte man vorher den behandelnden Arzt fragen.

Wenn man in so einer Situation von Kollegen oder dem Chef gesehen wird, kann er der Arbeitgeber (rechtmäßig oder unrechtmäßig) zu der Entscheidung kommen, die Entgeltfortzahlung einzustellen. Ggf. wird dann ein Richter nach Anhörung des Arztes entscheiden, ob AG oder AN Recht haben.

Einzelheiten: Punkt D

http://www.bis-handwerk.de/Standardmodule/Download/G…

Gruß

RHW

Thema verfehlt: Es ging um den Versicherungsschutz
Die Entgeldfortzahlung ist, wenn ein Kranker dabei erwischt wird, wie er nachts 20km zur Freundin fährt, die eine Sache.

Danach hat der Fragesteller nicht gefragt.

Es ging ihm offensichtlich um den Versicherungsschutz beim Auto fahren.

Ich bin hier nicht der Fachmann, meine aber:
Sofern Fahruntauglichkeit festgestellt wurde, oder anzunehmen ist, besteht bei selbstverursachten Unfällen evtl. kein Versicherungsschutz. Die PKW- Haftpflicht wird Regreß versuchen.

Ein Anhaltspunkt könnte sein, welcher Job wegen der Krankheit nicht ausgeübt werden kann.
Wer so krank ist, daß er selbst einen ruhigen Bürojob nicht ausüben kann, kann möglicherweise auch privat nicht mehr nachts Auto fahren. Das sollte eigentlich auch im eigenen Interesse des Kranken passieren, damit er bei Bronchitis nicht bei einer Nies- Attacke in den Gegenverkehr fährt.

Es ging ihm offensichtlich um den Versicherungsschutz beim Auto fahren.

Das wiederum kann ich mir nicht vorstellen. Es steht nirgends in den Versicherungsbedigungen der KFZ-Versicherung geschrieben, dass zu definierten Zeiten (hier 21.00 Uhr bis 9.00 Uhr) nicht Auto gefahren werden darf. Entweder jemand ist fahrtüchtig oder er ist es nicht, unabhängig von der Uhrzeit.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Sorry für mein Nicht-Lesen!

wie man den unterschiedlichen Antworten schon entnehmen konnte:

welcher Versicherungsschutz ist gemeint ?

der fürs Auto sicherlich nicht, da besteht kein Zusammenhang mit der Uhrzeit

der Krankenversicherungsschutz ist auch nicht gefährdet

vielleicht bei einer privaten Unfallversicherung ?

Gruss