Thema verfehlt: Es ging um den Versicherungsschutz
Die Entgeldfortzahlung ist, wenn ein Kranker dabei erwischt wird, wie er nachts 20km zur Freundin fährt, die eine Sache.
Danach hat der Fragesteller nicht gefragt.
Es ging ihm offensichtlich um den Versicherungsschutz beim Auto fahren.
Ich bin hier nicht der Fachmann, meine aber:
Sofern Fahruntauglichkeit festgestellt wurde, oder anzunehmen ist, besteht bei selbstverursachten Unfällen evtl. kein Versicherungsschutz. Die PKW- Haftpflicht wird Regreß versuchen.
Ein Anhaltspunkt könnte sein, welcher Job wegen der Krankheit nicht ausgeübt werden kann.
Wer so krank ist, daß er selbst einen ruhigen Bürojob nicht ausüben kann, kann möglicherweise auch privat nicht mehr nachts Auto fahren. Das sollte eigentlich auch im eigenen Interesse des Kranken passieren, damit er bei Bronchitis nicht bei einer Nies- Attacke in den Gegenverkehr fährt.