Jemand ist bis einschließlich dem 1. September krank geschrieben, dieser Tag ist ein Freitag. An diesem Freitag ist eine Hochzeitsfeier der er gerne beiwohnen möchte. Dies ist ja eigentlich nicht möglich, da krankgeschrieben. Wie verhält es sich, wenn er um 0.01 Uhr des 2. Septembers, also Samstags ins Auto setzt und zu dieser Feier fährt? Darf er das?
Hi Cypher,
selbstverständlich darf er das. Es ist auch zulässig, wenn er bereits am Freitag an der Hochzeitsfeier teilnimmt. Krankgeschrieben bedeutet, dass er arbeitsunfähig ist, damit ist er noch lange nicht feier-unfähig.
Wenn ärztlicherseits keine Bedenken bestehen, kann der Arbeitgeber dies auch nicht bemängeln.
Gruß,
Francesco
Meiner Meinung nach darf er auch am Freitag schon hingehen. Normalerweise ist man ja am letzten Tag der Krankschreibung schon wieder gesund, sonst müsste man ja an diesem Tag zum Arzt gehen und sich weiter krankschreiben lassen. Und wie jemand anders schon sagte, krank heißt ja nicht bettlägerig. Man darf ja auch z.B. spazieren gehen, wenn es der Genesung förderlich ist.
Hi Du!
Dieser Jemand ist „Arbeitsunfähig“… mit einem Gipsbein oder einem gebrochenen Arm… da sehe ich kein Problem…
Grundsätzlich bin ich der Meinung: wer feiern kann, der kann auch arbeiten!!!
Was spricht dagegen, mit dem Arzt einen vorzeitigen Beginn der Arbeit zu vereinbaren??? kommt einfach besser an… und dann spricht auch überhaupt nix gegen die Feier!!!
Hi Ayla,
ich glaube hier hat keiner was von krankfeiern gesagt. Es geht darum, dass jemand krank ist.
Die Teilnahme an der Hochzeitsfeier sollte ihm doch möglich sein, oder fallen wir hier wieder in die Zeit der Sklaverei zurück. Muß man sich erst schinden, bevor man feiern darf?
Ansichten aus dem Mittelalter, oder bist du Unternehmerin und gönnst deinen Mitarbeitern nicht ein paar fröhliche Stunden, auch wenn sie krank sind?
Gruß,
Francesco
Ich stimme Dir hier zu. Krank ist nicht gleich krank. Ein Gipsbein oder ein grippaler Infekt sind nicht vergleichbar mit einer Baustoffallergie oder einem gebrochenen Handgelenk. Eine Krankschreibung bedeutet im Grunde nix anderes als arbeitsunfähig zu sein, nicht aber handlungsunfähig. Auf Nummer Sicher geht man aber, wenn man den Arzt konsultiert und sich bestätigen lässt, dass einem Besuch einer beispielsweise Hochzeit ärztlich nix im Wege steht. Somit hat auch ein Chef, der seinen Angestellten in dieser Beziehung nachstellt, keine Chance.