Krankgeschriebener Arzt - tätigkeit im Verein

Moin www-ler,

Ich habe eine Frage und hoffe das ist das richtige Brett.

Darf ein Arzt der von der Ärztekammer Berufsunfähig geschrieben ist und dies Jährlich prüfen lässt, sich trotzdem in einem Ehrenamtlichen Verein als Ärztlicher Leiter engagieren? Er müsste lediglich einige Prüfungen abhalten, jedoch keine Untersuchungen durchführen oder im Einsatzdienst mitwirken. Sprich er müsste nur Denkarbeit leisten.

Ich danke für eure Antworten!

Lg

derSchma

Hallo!
Ich glaube im Rechtsbrett wärst Du besser aufgehoben, aber meine persönliche Meinung ist, egal, warum er krank geschrieben ist, solange ihm die Approbation nicht aberkannt wurde, ist er Arzt. Der Grund für seine Berufsunfähigkeit wäre wohl kaum in Erfahrung zu bringen sein, aber wenn sie Bettlägerigkeit beinhaltet, dann wäre es bedenklich für die Ärztekammer.
MfG
airblue21

Hallo Schmarotzer,

Darf ein Arzt der von der Ärztekammer Berufsunfähig
geschrieben ist und dies Jährlich prüfen lässt, sich trotzdem

Was meinst du damit „von der Ärztekammer krankgeschrieben?“
Soviel ich weiß, werden auch Ärzte vom Arzt krankgeschrieben.
Die Ärztekammer ist die Berufsorganisation der Ärzte, wie die Handwerkskammern die Berufsorganisationen der jeweiligen Handwerksberufe ist.

Gruß
MissSophie

was nun?
Hallo,

Darf ein Arzt der von der Ärztekammer Berufsunfähig
geschrieben ist

Krankgeschrieben, wie im Betreff, umgangssprachlich für arbeitsunfähig scheibt nur der behandelnde Arzt und dann nur befristet

und dies Jährlich prüfen lässt,

Berufsunfähig wird man nicht geschrieben. Man kann, wenn man berufsunfähig sein sollte und dagegen versichert ist, von der Versicherung einen Bescheid erhalten, dass eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gewährt wird. Diese kann an Bedingungen geknüpft sein, wie jährliche Prüfung
In beiden Fällen wird damit nicht die Approbation entzogen

in einem Ehrenamtlichen Verein

Was soll das sein. Ich kenne nur gemeinnüztige Vereine (vom Finanzamt anerkannt) und ehrenamtliche Tätigkeiten.

Sprich er müsste nur Denkarbeit leisten.

Wurde ihm die Approbation entzogen?

GrußOtto

Also.

wenn ich das richtig verstanden habe, darf er z.Z. nicht praktizieren. Weil in der Vergangenheit eine schwerwiegende Krankheit hatte. Die Approbation wurde nicht entzogen, und der betroffene Arzt lässt das „Verbot“ jährlich prüfen.

Ja es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein.

Danke!

Lg

Hallo,
das kommt doch wohl darauf an, was das für ein Verein ist und mit welcher leitenden Funktion er da ausgestattet ist. Letzteres unterstellt erst mal keine Behandlungstätigkeit, sondern ggf. organisatorische oder direktive Tätigkeiten.

Berufsunfähig ist man dann ,wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben kann (siehe §240 SGB VI). Im wesentlichen ist das eine Feststellung für Renten- und Versicherungszwecke und hat nichts mit einer Erwerbsunfähigkeit oder einer Geschäftsunfähigkeit zu tun. Es ist also eher eine Frage, ob dem Verein irgendwelche haftungsrechtlichen Nachteile daraus erwachsen können und das kann keiner beantworten, der den Vereinszweck und die haftungsrechtlichen Regelungen dort nicht kennt.

Gruß vom
Schnabel