Hallo,
es ist schwierig den richtigen Bereich für die Frage zu finden, da sich die Gebiete überschneiden. Ich probier’s deshalb mal hier.
Folgende Situation:
A ist in Teilzeit (20 Std/Wo) beschäftigt. Die Arbeit kann er von zu Hause aus ausüben, bei völlig freier Zeiteinteilung ohne Kontrolle/Nachweis etc. Nur aufgrund dessen kann er berufstätig sein, da er durch festgestellte Borelliose unter großen Erschöpfungszuständen leidet, so dass er unmöglich in der Lage wäre sich an vorgegebene Arbeitszeiten zu halten.
Nebenbei hat er einen Minijob, den er aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit ebenfalls voll nach freier Zeiteinteilung ausüben kann.
Nun bekommt A für seine Haupttätigkeit die Kündigung, die nichts mit ihm oder seiner Gesundheit etc zu tun hat. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Er meldet sich wie erforderlich, beim Arbeitsamt. Aufgrund der gesundheitlichen Situation kann er sich jedoch nur für 3 Std zur Verfügung stellen.
In seinem letzten Arbeitsmonat wird er vom Arzt b.a.w. krank geschrieben. Zum Ende des Arbeitsverhältnisses sind jedoch noch keine 6 Wochen vergangen.
Frage 1
Bekommt er von der Kasse gleich Krankengeld, oder muss das AA erst noch einige Wochen „Lohnfortzahlung“ in Höhe des ALG zahlen, bis die 6 Wochen voll sind?
Falls zweite Möglichkeit, woraus berechnet sich dann das Krankengeld? Aus dem ALG oder dem letzten Lohn?
Frage 2
Darf er seinen Minijob auch dann behalten, wenn er KG bezieht?
Auf das ALG wird der Minijob nicht angerechnet, da er schon (viel) länger als 12 Monate ausgeübt wird.
Ist etwas kompliziert, aber es wäre super, wenn mir jemand darauf antworten könnte.
LG, Metze