Krankheit bei Arbeitsagenturmaßnahme - Sperre?

Guten Abend,

kurz und knapp: vor drei Monaten wurde eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Seither arbeitssuchend. Aufgrund einer bei der Arbeitssuche beeinträchtigenden Körperbehinderung im Arbeitsmarkt schwerer vermittelbar, deshalb nun seit knapp 2 Monaten in einer Reha-Arbeitsagenterweiterbildungsmaßnahme. Soweit sogut, nun ging es die letzten Wochen krankheitsmäßig sehr ungut, Sommergrippe, MDG und letzten Donnerstag auch noch einen Fußbruch, weshalb noch Krankschreibung bis Dienstag. Alles in allem also in den 2 Monaten locker eineinhalb Wochen Fehlzeit (AUB immer vorhanden).

Nun zur Frage…kann nun jetzt schon wegen häufigem Fehlen trotz ärztlichem Schein eine Sperre verhängt/aus der Maßnahme ausgeschlossen werden/Geld eingezogen werden? (Noch dazu, dass das ewige Fehlen schon langsam sehr unangenehm ist…)

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Schöne Grüße

Über deine Rechte / Ansprüche in komplexen Fällen, bei Zweifeln oder Überschneidungen informiert dich:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Service-Stel…

Herzliche Grüße:

Hi!

Keine Ahnung, sorry.

Schönen Abend

Hallo Angie3,

Sperre nein. Ausschluss nur dann, wenn die Lehrkräfte sagen, dass Ziel ist gefährdet, dann kann es allerdings schon aufgrund fehlender Mitwirkung zu Sanktionen führen.

Aber das wichtige kommt jetzt: Du sprichst kein einziges Mal von ich: Übernehme bitte gefälligst Verantwortung für Dein TUN. Und noch was, wer sich so oft eine Krankheit „bestellt“ bei dem fehlt es weiter. Irgendeine „Herausforderung“ meisterst Du falsch. Entweder ist das die Bildungsmassnahme? oder Dein privates Umfeld? oder?

Beste Wünsche und arbeite an Dir.

hallo,
wenn immer ein AUB abgegeben wurde, gibt es keine Sperre, weil für Krankheit kann kein Mensch was.
Es kann nur´sein, daß du zum medizinischen Dienst des Arbeitsamtes mußt.

lg. gold-marie

Hallo!
Nein, wegen fortwährender oder wiederholter AU kann es nicht zu einer Sperrzeit kommen, wenn die entsprechende ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Es kann höchstens passieren, daß die Arbeitsunfähigkeit von der Arbeitsagentur vom Medizinischen Dienst überprüft wird.
Ausschluß aus der Maßnahme: Sehr unwahrscheinlich, denn die Plätze sind mit Anmeldung der Teilnehmer belegt und bezahlt, Nachrücken ist meistens nicht möglich, weitere Teilnahme jedoch schon.

Nach mehr als 6 Wochen fortlaufender AU wird das Arbeitslosengeld eingestellt. Dann muß Krankengeld beantragt werden.

Viele Grüße

Vielen lieben Dank an alle Antworter, hat mir sehr weitergeholfen!

Viele Grüße