Krankheit bei Gründungzuschuss

Hallo!

mich würde folgendes interessieren: Wie verhält es sich, wenn man während dem Bezug des Gründungszuschuss längere Zeit erkrankt. Muss man das der Arbeitsagentur mitteilen? Welche Konsequenzen hat das?

Vielen Dank.

Grüße
Sonnenschein

Hallo!

mich würde folgendes interessieren: Wie verhält es sich, wenn
man während dem Bezug des Gründungszuschuss längere Zeit
erkrankt. Muss man das der Arbeitsagentur mitteilen? Welche
Konsequenzen hat das?

ich denke gar keine da du ja noch selbstständig bist auch wenn du länger krank bist…der gründungszuschuss ist ja zur sozialen absicherung und zum teil für den lebensunterhalt wichtig… beim arbeitsamt melden musst du dich erst wenn du während du den zuschuss beziehst deine selbstständigkeit aus irgendwelchen gründen aufgibst…danach müsste man ja eh zum arbeitsamt um sich arbeitslos zu melden sofern man nichts anderes in aussicht hat…

Hallo,
soweit ich weiß, hat das überhaupt keinen Einfluss: wenn man den Gründungszuschuss erhält, hat man mit der Agentur für Arbeit nichts mehr zu tun: man ist weder arbeitslos, noch arbeitssuchend.
Insofern muss man das nicht melden.

Der Gründungszuschuss ist allein dazu da, seine Selbständigkeit aufbauen zu können; und das ist man dann: selbständig :wink:

Gruß,
Shannon

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