Guten Abend, liebe www-ler,
folgende Situation besteht:
Person A wurde vom Alg-II-Amt für drei Monate sanktioniert; es wird ihm nur die Kaltmiete überwiesen. Gegen den Bescheid hat er Widerspruch eingelegt, dessen Bearbeitung dauert aber 12 Wochen.
Trotz der Sanktion soll Person A zum Bewerbertraining fahren, welches nur mit Bus und Bahn zu erreichen ist. Die Fahrkarte wird vom Amt bezahlt.
FRAGE 1: Dürfen die Ämter einen zum Training schicken, obwohl man kein bisschen Bargeld besitzt?
Beim Bewerbertraining wird die Person nun krank: etwas Fieber, Husten etc. (etwas Leichtes also). Die Person fühlt sich schlaff und kann nicht zum Training gehen, vom Amt bekommt Person A aber keine 10 € Praxisgebühr.
Er geht nicht zu dem Training hin und kann auch keine Krankmeldung abgeben, da die Person kein Geld für die Praxisgebühr hat.
Das Amt sperrt einen, weil man unentschuldigt ferngeblieben ist.
FRAGE 2: Ist dies rechtens?
FRAGE 3: Hätte Person A wegen leichten Fiebers etc. ins Krankenhaus gehen müssen?
Bin mal gespannt auf Eure Antworten.
MfG
Matthias