Krankheit im Arbeitszeugnis erwähnt

Hallo Experten,

Darf ein Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis folgenden Satz schreiben:

Wir bedauern, Herrn X aus krankheitsbedingten Gründen nicht weiter beschäftigen zu können.

Fragende Grüße
Sticky

Hallo!

Wir bedauern, Herrn X aus :krankheitsbedingten Gründen :nicht weiter beschäftigen zu :können.

Sofern die Begründung der Wahrheit entspricht, kommt man an derselben nicht vorbei.

Gruß
Wolfgang

Hallo.

Wir bedauern, Herrn X aus krankheitsbedingten Gründen nicht
weiter beschäftigen zu können.

Wolfgang sieht das m.E. ein wenig zu einfach. Recht hat er dann, wenn die Krankheit das Verhalten oder die Leistung maßgeblich beeinflusst hat. Auch eine bspw. Allergiegeschichte, die die weitere Beschäftigung im bisherigen Beruf verhindert, wird der Arbeitgeber im Zeugnis nicht verschweigen dürfen - das kann und sollte man dann aber auch so formulieren.

Böswillig wird die o.g. Passage dann, wenn die Krankheitszeit nicht einen wesentlichen Anteil der Beschäftigungsdauer ausmacht oder die maßgebliche Beeinflussung von Leistung oder Verhalten nicht gegeben ist. Wer also bspw. drei Jahre ohne Auffälligkeiten beschäftigt wurde, dann vier Wochen krankheitsbedingt ausfällt und aufgrund dessen gekündigt wird (diese Kündigung wäre in sich schon Wackelpeter!), wird mit guten Erfolgsaussichten gegen das Zeugnis vorgehen können. Immerhin verschlechtert eine solche Passage die Chancen des Betroffenen, einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen - und um so etwas ins Zeugnis zu schreiben, muss es sich schon um etwas Gravierendes handeln (ein Zeugnis darf nicht „einfach so“ vom Grundsatz des Wohlwollens abweichen).

Zur Beurteilung der näheren Umstände müsste noch a weng Information geliefert werden.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo Eillicht zu Vensre,

Danke für die ausführliche Antwort.
Herr X war nach 12Monaten, die er für diese Firma arbeitete 10 Monate krankgeschrieben und erhielt die Kündigung bei Insolvenz des Arbeitgebers nach insgesamt 22 Monaten „Beschäftigungszeit“.
Damit dürfte, deinen Ausführungen zufolge, dieser Satz durchaus gerechtfertigt sein.

Danke,* und Gruß
Sticky

Dank auch dir

Sofern die Begründung der Wahrheit entspricht, kommt man an
derselben nicht vorbei.

Hallo Wolfgang,

Ja, sie entspricht leider der Wahrheit (siehe Antwort an Eilicht zu Vensre)

Danke, * und Gruß
Sticky

Hallo.

Herr X war nach 12Monaten, die er für diese Firma arbeitete 10
Monate krankgeschrieben und erhielt die Kündigung bei
Insolvenz des Arbeitgebers nach insgesamt 22 Monaten
„Beschäftigungszeit“.
Damit dürfte, deinen Ausführungen zufolge, dieser Satz
durchaus gerechtfertigt sein.

Beinahe hätte ich jetzt mit dem Kopfe genocken - bis mir das kleine Wörtlein „Insolvenz“ auffiel. Wenn die Kündigung aufgrund der Insolvenz erfulg und im Zeugnis die Krankheit so erwähnt wird, wie Du es hier beschreibst, bekommt das m.E. schon strafrechtliche Relevanz.

Ausschlaggebend für die Kündigung wäre nicht, wie aus dem Zeugnis abzuleiten, das krankheitsbedingte Fehlen, sondern die Insolvenz! Das so geflussen zu ignorieren, dürfte kaum einen Arbeitsrichter begeistern - es wäre nur die Frage, wen man, wenn die Insolvenz „echt“ ist, belangen sollte.

Ansonsten wären 10 Monate bei 22 Monaten Gesamtdauer sicherlich so erheblich, dass die Erwähnung im Zeugnis gerechtfertugen wäre - deswegen hätte ich ja auch fast genocken, s.o.

Gruß Eillicht zu Vensre

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Beinahe hätte ich jetzt mit dem Kopfe genocken - bis mir das
kleine Wörtlein „Insolvenz“ auffiel. Wenn die Kündigung
aufgrund der Insolvenz erfulg und im Zeugnis die Krankheit so
erwähnt wird, wie Du es hier beschreibst, bekommt das m.E.
schon strafrechtliche Relevanz.

Hallo Eillicht zu Vensre,

Naja, X wurde bei Insolvenz „krankheitsbedingt“ gekündigt. Die anderen AN des Unternehmens wurden von der Betriebsgesellschaft, welche den Laden übernommen hat, mitübernommen. X war allerdings auch der bestbezahlte „Nicht-Abteilungsleiter“ im ganzen Laden.
Die Krankheit waren Kopfschmerzen, die durch Stress im Job depressionsbedingt waren. (Nach einem Wechsel der Geschäftsführung wurden X’s Kompetenzen massivst beschnitten, während das Arbeitsvolumen um 50% anwuchs) Außerdem war „Mobbing“ in dem Laden an der Tagesordnung und X wurden Aufgaben zugeschustert, die definitiv nicht in sein Aufgabengebiet gehörten.

Gruß
Sticky

…eine Frage dazu
Hallo,

wie ich das interpretiere war er also nur zwei Monate im Betrieb anwesend.
Hat er denn in diesem konkreten Fall überhaupt Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?
Wäre da nicht eher ein Beschäftigungsnachweis gegebener?

Liebe Grüße

Carina

Fehlinterpretation
Hallo Carina,

Nach 12 Monaten 10 Monate krank =22 Monate. Dann (nach 22 Monaten) hat die Firma Insolvenz angemeldet.

Gruß
Sticky