Krankheit im Beamtenverhältnis

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!?

In welchem Gesetz steht etwas über die Besoldung im Krankheitsfall?
Wenn man gesetzlich versichert ist, dann gibt es die Lohnfortzahlung für 6 Wochen… wie ist das bei Beamten, gibt es bei langer Krankheit eine Kürzung der Bezüge?

Wichtig ist mir bei Beantwortung der Frage ein gesetzlicher Hinweis!
Vielen Dank für alle eingehenden Antworten.

Hallo,

bei Beamten gibt es keine begrenzte Entgeltfortzahlung wie bei Arbeitnehmern. Ist ein Beamter dienstunfähig, dann hat er auf Verlangen seines Dienstherrn diese Dienstunfähigkeit nachzuweisen (ärztliche Bescheinigung) § 96 BBG. Die Dienstbezüge werden weiter gezahlt.

Die Dienstunfähigkeit kann auf Verlangen von einem Amtsarzt überprüft werden. Liegt nach amtsärztlicher Feststellung eine dauerhafte Dienstunfähigkleit vor, dann erfolgt die Versetzung in den Ruhestand (§ 44 BBG). Dann werden nicht mehr die laufende Besoldung, sondern Versorgungsbezüge (Beamtenpension) gezahlt).
http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/index.html

Gruß Woko