Krankheit in der BU nachmelden?

Hallo Wissende!

Folgender Sachverhalt:
Eine Kundin hat seit 2001 eine BU-Versicherung und hat - Ihrer Ansicht nach - alle Angaben zum Gesundheitzustand gemacht.

Zwecks einer Beratung bzgl. Krankenversicherung ist sie zusammen mit dem Vermittler nachdenklich geworden. Sie gab an, dass bei ihr im Jahr 1994 eine Zystenniere festgestellt wurde. Im gleichen Jahr wurde diese ounktiert. Seitdem gibt es jährliche Kontrolluntersuchungen, die aber keine Befunde liefern, die behandlungsdürftig wären.

Jetzt weiß sie nicht, wie sie sich bei der BU verhalten soll. In der KV wird sie dieses natürlich angeben.

Soll sie die Krankheit nachmelden?
Soll sie von sich aus den Vertrag kündigen, einen neuen beantragen und die Krankheit dann mit angeben?

Es handelt sich um 3 größere Zysten, von denen die größte ca. 4 cm groß ist.

Vielen Dank für die Antworten und

@ Denis V., Thorulf Müller, Frank Wilke, cassiesmann und wen auch immer

bitte keinen Kleinkrieg…

Grüße
DerFragende

Hallo Wissende!

Hallo Fragender
Danke erstmal für das P.S. - das Thema ist von unserer Seite ja erledigt :wink:

Folgender Sachverhalt:
Eine Kundin hat seit 2001 eine BU-Versicherung und hat - Ihrer
Ansicht nach - alle Angaben zum Gesundheitzustand gemacht.

Lobenswert!

Zwecks einer Beratung bzgl. Krankenversicherung ist sie
zusammen mit dem Vermittler nachdenklich geworden. Sie gab an,
dass bei ihr im Jahr 1994 eine Zystenniere festgestellt wurde.

Ups!

Im gleichen Jahr wurde diese ounktiert. Seitdem gibt es
jährliche Kontrolluntersuchungen, die aber keine Befunde
liefern, die behandlungsdürftig wären.

Schade, dass Sie sich 2001 nicht an die jährlichen Kontrolluntersuchungen erinnert hat…

Jetzt weiß sie nicht, wie sie sich bei der BU verhalten soll.
In der KV wird sie dieses natürlich angeben.

Warum macht sie hier einen Unterschied? Bei BEIDEN ist das anzugeben, es sei denn sie möchte weiter Prämien für die BU zahlen, aber später evtl.(!) nichts dafür bekommen.

Soll sie die Krankheit nachmelden?

Oh ja! Würde ich schon sagen…

Soll sie von sich aus den Vertrag kündigen, einen neuen
beantragen und die Krankheit dann mit angeben?

Nein, nicht sofort kündigen. Den VR anschreiben, den Sachverhalt schildern, die Erkrankung beschreiben und am besten mit ärztlichem Attest zusammen einreichen mit der Bitte um Überprüfung der Prämie und evtl. hierfür zu zahlender Zuschläge.

Es handelt sich um 3 größere Zysten, von denen die größte ca.
4 cm groß ist.

Wie gesagt: Ärztliche Bescheinigung an den Brief tackern und schnellstens weg damit zum VR.
Frank Wilke

Hallo,

bitte keinen Kleinkrieg…

ich finde es schön, dass nicht nur ich das so empfinde.

Zwecks einer Beratung bzgl. Krankenversicherung ist sie
zusammen mit dem Vermittler nachdenklich geworden. Sie gab an,
dass bei ihr im Jahr 1994 eine Zystenniere festgestellt wurde.
Im gleichen Jahr wurde diese ounktiert. Seitdem gibt es
jährliche Kontrolluntersuchungen, die aber keine Befunde
liefern, die behandlungsdürftig wären.

Aus meiner persönlichen Erfahrung in der Risikoprüfung im BU Bereich wird diese Angabe höchstwahrscheinlich zu einer Erschwerung führen.

Daher sollte bei der schriftlichen Nachmeldung unbedingt gleich ein Bericht des behandelten Arztes beigefügt sein, und wenn verfügbar Bilder der letzten Ultraschalluntersuchung vom Arzt. Ansonsten wäre m.E. die Gefahr groß, dass die Versicherungsgesellschaft den Rücktritt sofort auspricht. Den der Versichere wird natürlich dem Kunden nicht unbedingt glauben, dass er nun die volle Wahrheit spricht.

Der Gedanke mit dem Neuantrag ist aus meiner Sicht nicht schlecht. Den tritt der Versicherer von dem Vertrag zurück, so ist dies bei jedem Neuantrag anzugeben und dann wird der neue Versicherer genauerer prüfen und eventuell auch mißtrauisch. Zudem wird der alte Versicherer einen Eintrag in die sogenannte Sonderwagnisliste vornehmen. Damit können auch andere Versicherer Informationen über den Tatbestand erhalten.

Leider läßt sich das Verhalten des Versicherungsunternehmens nicht vorraussehen, daher ist es schwer eine Empfehlung auszusprechen. Aber es ist klar, dass etwas getan werden muß, da in einem eventuellen Leistungsfall der Versicherer von der bestehenden Vorerkrankung sicherlich Wind bekommt und damit eventuell Leistungsfrei ist.

Vielen Dank für die Antworten

Gerngeschehen

Grüße Sven

Ja, natürlich nachmelden!
Auf keinen Fall kündigen!

Nachmelden!

Dann abwarten!

Am Besten einen Fachmann einschalten!

den hast Du ja anscheinend gefunden (oder auch nicht) in der KV!

Thorulf Müller