Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft. Mein Freund bekommt wegen voller Erwerbsunfähigkeit Sozialgeld. Ich bekomme ALG II und verdiene normalerweise 600.00 Euro/Mon. dazu. Durch einen Unfall bin ich aber jetzt länger Krankgeschrieben, ca. 2 Monate. Jetzt fehlen uns natürlich die 600.00 Euro die ich normalerweise dazu verdiene. Meine Frage ist nun; Was muss/kann ich tun, bzw. muss/kann ich für den Zeitraum meiner Arbeitsunfähigkeit, also solange ich Krankgeschrieben bin die uns fehlenden 600.00 Euro beim Jobcenter beantragen?
Vielen Dank im Vorraus…
Hallo Frank,
normalerweise bekommst Du Krankengeld von Deinem Arbeitgeber oder Deiner Krankenversicherung.
600 EUR Zuverdienst bei ALG II? Das würde ich nicht an die große Glocke hängen. Vom Zuverdienst sind 100 EUR frei, vom Zuverdienst zwischen 100 EUR und 800 EUR verbleiben Dir 20 %. Der Rest ist an die ARGE abzuführen / wird von denen eingezogen.
Mher fällt mir leider nicht ein. sorry
Danke für die Antwort, bin aber Selbstständig.
Hallo,
du solltest dein Anliegen umgehend mit deinem zuständigen Sachbearbeiter klären. Unter Umständen musst du einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.
Gruß
Hallo Frank, Du musste ganz schnell beim Jobcenter Deinen krankenschein hinterlegen und meitteilen, dass der Zusatzverdienst in Höhe von 600,00 € wegfällt. Damit muss Dein ALG II neu berechnet werden, da kein Arbeitseinkommen verrechnet werden kann. Ich hoffe mal, Du hast den Krankenschein schon beim Jobcenter eingereicht. Dies musst Du nurmaler Weise innerhalb von Drei Tagen tun, genauso wie bei einem Arbeitgeber. wenn Du weitere Fragen hast, stehe ich gern zur Verfügung. Ich hoffe, ich habe Dir erstmal geholfen.
Stephanie
Hallo.
Ich gehe davon aus, dass Sie beschäftigt sind, um ein Einkommen von ca. 600 Euro zu erzielen. Dann haben Sie doch Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld.
Grüße vom HBaer
Nach 1 Jahr Midijob hat man Anspruch auf ALG I. Weil das recht wenig ist, kann man aufstockend ALG II oder Wohngeld beantragen. So lange Du krank geschrieben bist, kannst Du ALG I natürlich nicht beziehen.
Wer im Midijob krank wird, hat Anspruch auf Krankengeld. Dann besteht die Möglichkeit, aufstockend ALG II oder Wohngeld zu beantragen. Manchmal fährt man mit dem Wohngeld besser.
Hier eine Adresse zum relativ genau Berechnen: www.wohngeldantrag.de/wog-abfrage.php
Zu den Feinheiten die man bei einer Bedarfsgemeinschaft beachten muß, kann ich leider keine Aussagen machen.
Hast Du denn keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ? Was ist denn das für ein komischer Arbeitsvertrag !?
Oder bekommst Du es schwarz ?
Falls du es als Honorar bekommst, es also ersatzlos wegfällt,kannst Du für Euch nur dann Alg II beantragen wenn Du grundsätzlich erwerbsfähig bist. Bist du so krank, dass Du im nächsten halben Jahr gar nicht arbeiten werden kannst und hast auch keinen Arbeitsvertrag mit LOhnfortzahlung im KRankheitsfall,oder falls die 6 Wochen schon vorbei sind, dann geh zum Sozialamt! Bekommst Du diese lange Zeit (>6 Monate) nicht krakgeschrieben, sondern nur eien normale Krankmeldung, dann geh SOFORT (!) zum Jobcenter hin. Jeder Tag zählt. Leistungsbeginn ist der Tag der Antragstellung!
Gruß Gwen
Hallo Gwen
Ich bin Selbstständig, vielen Dank für deine Antwort.
Gruß, Frank
Wäre hilfreich gewesen, dass vorher zu wissen. ;-( Hauptsache, man beschäftigt andere.
Danke für die Antwort, bin aber Selbstständig.