Hallo zusammen,
seit 9.8. bin ich wg. Beinbruchs krankgeschrieben, heute erhalte ich meine Kündigung
zum 31.3.2014. Da ich seit 12 Jahren beschäftigt bin und noch 30 Tage Resturlaub
und Überstunden habe meine Frage:
ich bin vorauss. bis Ende Nov. noch krank, nach Abzug des Urlaubs und der Überstunden ist aber noch Zeit bis 31.3. offen, gehe ich in der restl. Zeit wieder in den Betrieb zur Arbeit oder wie muß ich mir das vorstellen ?
Lieben Dank für Eure Zeit und Rückmeldung
HeidiP
Wieso wirst du denn gekündigt wenn du krank bist ?
Du hast doch eine Bescheinigung oder ?
Danke für Deine Rückmeldung.
lt. Chef anscheinend läuft das Geschäft nicht mehr so gut und das Weihnachtsgeschäft würde auch sehr schlecht anlaufen und daher muß sofort reagiert werden, da sonst die Schließung folgend wird im kommenden Jahr (insgesamt 12 Mitarbeiter)
HeidiP
Hallo,
in dem Kündigungsschreiben muss ein Kündigungsgrund stehen.Welcher? Wieviele Mitarbeiter sind in dem Betrieb beschäftigt? Gibt es einen Betriebsrat?
Es ist nicht unbedingt gesagt, dass Sie Urlaub und Überstunden nehmen können, vielleicht müssen Arbeiten noch zu Ende geführt werden oder ein neuer Kollege eingearbeitet werden?
Sie scheinen die Kündigung einfach so hinzunehmen. Das ist nach 12 Jahren ungwöhnlich, finde ich. Schreiben Sie doch bitte ein wenig mehr über die Umstände. Vielleicht ist auch eine Anfindung drin?
Gruß
Iris
Hallo
abgesehen davon, dass Frage nebst Antworten wegen FAQ:1129 Verstoß demnächst gelöscht werden, kann ich das
in dem Kündigungsschreiben muss ein Kündigungsgrund
stehen.
nicht ohne Widerspruch stehen lassen.
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich keinen Grund für die Kündigung angeben. (Ausnahme: Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung regeln das anders).
Er muss auch auf Nachfrage keinen Grund nennen.
Erst dem Gericht muss er die Gründe im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens offenbaren.
Gruß
Wawi
Hallo Iris
danke für Ihre Rückmeldung.
Kündigungsgrund: schlechte wirtschaftliche Lage
12 Mitarbeiter (incl. Familienmitglieder) / kein Betriebsrat - ist Familienbetrieb mit Senior, Junior, Ehefrau von Junior etc.
Neuer Kollege wird es nicht geben, da aus finanzieller Sicht keiner mehr eingestellt werden kann.Chef hat vor schriftl. Kündigung angerufen um den Schock schon etwas abzuwenden
und persönlich über die bevorstehende Kündigung zu informieren.
Auch Aussage vom Chef, soll zum Anwalt gehen und um Beratung wegen Abfindung bitten.
Macht sich Verzweiflung breit geboren 1960 und Arbeitsplätze in diesem Alter rar.
Fruß
HeidiP
Welcher Kündigungsgrund wurde genannt?
Wie gross ist der Betrieb?
Gibt es einen Betriebrat?
Unbedingt die Kündigung gerichtlich anfechten innerhalb von maximal drei Wochen!
Ein Anwalt ist dafür nicht notwendig.
Die Klageschrift muss schriftlich, in deutscher Sprache gefasst und unterschrieben sein. Es sind weiterhin Kläger und Beklagter anzugeben mit Name und Adresse sowie das Empfängergericht und ein Klageantrag. Im Antrag und in der Begründung muss genau festgehalten werden, gegen welche Kündigung sich die Klage richtet und was man mit seiner Klage erreichen will. Die Klageschrift wird dann der Gegenseite zugestellt und das Gericht setzt einen sogenannten Gütetermin an. In diesem Termin versucht der vorsitzende Richter eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Beklagtenseite erhält zur Vorbereitung des Gütetermins noch keine Auflage selbst schriftlich vorzutragen.
Hallo,
Hallo,
in dem Kündigungsschreiben muss ein Kündigungsgrund
stehen.
Quatsch!
Michael
wie Iris schon schreibt…man benötigt mehr Daten um was dazu sagen zu können.
Auf jeden Fall kann man nach der Erkrankkung nicht einfach einseitig Urlaub und Überstunden abfeiern. Das muß mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Notfalls, wenn die Kündigung Bestand haben sollte wird der nicht genommene Urlaub abgegolten. Für die Tage gibt es dann aber kein Arbeitslosengeld…
lg
MT