Arbeitnehmer ist noch bis Dezember in der Probezeit. Bisher war er zwei mal krank und krankgeschrieben und im Moment ist er wieder krank ist aber am arbeiten.Das problem ist das der besagte arbeitnehmer öfter krank ist, weil er einfach besonders anfällig ist. Jetzt ist die Frage, ob man sich auf der arbeit quälen muss wenn man krank ist oder nicht?Kündigungsgrund???
Hi dazy,
dieser Arbeitnehmer (AN) sollte sich darüber im Klaren sein, dass während der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.
D.h. es ist nicht sehr klug während der Probezeit zu oft krank zu sein. Und wenn dieser AN sehr anfällig ist und dadurch zu erwarten ist, das dieser AN häufiger fehlen wird, wird sich der Arbeitgeber vielleicht die Frage stellen, ob er sich so häufige Ausfallzeiten seines AN leisten kann und vor allem will.
Grüße
Karina
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ja aber man kann doch nichts dafür wenn man gesundheitliche probleme hat…
„kündigung in der probezeit ohne angabe von gründen“ ist mir geläufig aber was ist nach der probezeit?
lg dazy
„kündigung in der probezeit ohne angabe von gründen“ ist mir
geläufig aber was ist nach der probezeit?
Nach Ablauf von 6 Monaten (diese Frist hat nichts mit der Probezeit zu tun) kommts auf die Mitarbeiterzahl (incl. deren wöchentliche Arbeitszeit) an.
Variante A: Der AG ist eine "Mini"firma mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern (wobei Teilzeitmitarbeiter nur anteilig zählen) = weiterhin kein Kündigungsschutz und Kündigung ohne Grund möglich.
Variante B: Der AG hat mehr als 10 Mitarbeiter. Dann setzt Kündigungsschutz ein und der AG braucht für die Kündigung einen Grund.