Krankheit muss man daheim verbringen?

Angenommen die Firma erfährt über die Fahrtkostenabrechnung, dass man zu einer Zeit, als man krankgeschrieben war, nach Hause zu seinen Eltern gefahren ist (600km als Beifahrer, nicht selbst). Nun droht eine Abmahnung oder sogar Kündigung. Gibt es überhaupt eine Regelung, die besagt, dass man während einer Krankheit in seiner Wohnung verbleiben muss? Was darf man dann überhaupt, wenn man krank ist? Ist eine Abmahnung bzw. Kündigung in diesem Fall überhaupt gerechtfertigt?

Hallo,
während einer Krankschreibung muss man alles tun, um seine Arbeitsfähigkeit möglichst schnell wiederherzustellen. Das können auch Spaziergänge an der frischen Luft sein oder durchaus auch ein Aufenthalt bei den Eltern, wo man „gut gepflegt“ wird. Mit einem Gipsbein auf 'ner Disko abzuhotten ist dagegen eher schlecht. Es kommt auch immer auf die Art der Krankheit an.
Meine Frage ist nur, wie rechnest du Arbeits-Fahrkosten während deiner Krankheit ab?

Beatrix

Hallo (= freundliche Anrede)

Was darf man dann überhaupt, wenn man krank ist?

Alles, was der Gesundung nicht entgegen steht. Ob es „Gesundungshemmend“ war, eine solche Fahrtstrecke zu absolvieren, sagt Dir dein Arzt.

Ist eine Abmahnung
bzw. Kündigung in diesem Fall überhaupt gerechtfertigt?

Die Abmahnung sollte man einfach abheften. Mehr nicht! Kein Wort mehr drüber verlieren und sich den genauen Sachverhalt für später evtl notieren.

Gegen eine Kündigung reichst Du, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (dazu müßte man die Betriebsgröße und Deine Betriebszugehörigkeit kennen), binnen 3 Wochen eine Küschutzklage ein.

Gruß,
LeoLo

Hallo.

Jemand der sich krankgemeldet hat ist wohl kaum längere Zeit in transportfähigem Zustand, egal ob als Fahrer oder als Beifahrer. Zudem hat man alles zu unternehmen, dass die Krankheit geheilt wird. Von daher ist mit den beschriebenen Konsequenzen zu rechnen :,-(

HTH
mfg M.L.

Hallo

Jemand der sich krankgemeldet hat ist wohl kaum längere Zeit
in transportfähigem Zustand, egal ob als Fahrer oder als
Beifahrer. (…)
Von daher ist mit den beschriebenen Konsequenzen zu rechnen

Das ist doch totaler Quatsch und Angstmache. Meinst Du wirklich, man könne z.B. mit einem Gipsarm nicht Beifahrer sein?

Gruß,
LeoLo

Danke LeoLo.

@Threadstellerin
Man darf Alles machen was den Genesungsprozess nicht verhindert oder verzögert. Im Zweifel frägt man einfach den Arzt.

Wenn du noch BA-Studentin bist, lass dich nicht ver***** und wende dich im Zweifelsfall an den nächsten Vorgesetzten.

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Wenn du keine Ahnung hast, verstehe ich nicht, wieso du trotzdem antwortest! Was bringt das? Wenn es um pure Spekulation geht, hat das mit Expertenwissens nichts zu tun. Das entspricht nicht dem Sinn von w-w-w.

Alles Wesentliche ist schon gesagt, aber hier noch ein kleiner Tipp, der unten schon angedeutet wurde: Die Abmahnung wäre zwar - je nach konkretem Einzelfall - ungerechtfertigt. Du solltest aber nicht dagegen vorgehen. Lass sie ruhig in deiner Personalakte liegen. Sollte es jemals zu einer Kündigung kommen, bei der man sich auf (unter anderem?) diese Abmahnung beruft, ist das genau der richtige Zeitpunkt, um die Unwirksamkeit der Abmahnung geltend zu machen. Und wenn dann keine andere Abmahnung vorliegt, heißt das: Du bist gar nicht (wirksam) abgemahnt worden, und - wieder je nach konkretem Einzelfall -: Die Kündigung ist unwirksam. Das kann sich dann in barer Münze auszahlen.

Levay

wir bekommen 2 Heimfahrten im Monat bezahlt und deshalb habe ich Fahrtkosten abgerechnet

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anrede : Liebe Anja !

Leider schreibst Du nicht, welche Krankheit vorlag. Ein Aspekt fällt mir noch ein, der für Dich sprechen könnte. Das vielleicht bei Dir zu Hause eine bessere Pflege gewährleistet wäre. Und die fördert ja auch den Heilungsprozess. Allein mit Gipsarm und ohne Freunde kann es in der Fremde schon schwierig werden.

Bitte und Danke
Sabine

Hallo,

danke noch mal für die vielen helfenden Antworten.
Heute kann ich euch mitteilen, dass von einer Abmahnung oder Kündigung abgesehen wurde, weil ich keine Ahnung hatte, dass man das nicht darf. Habe mich also dumm gestellt. Widerspenstigkeit wäre hier wohl unangebracht. Jetzt gab es nur eine Ermahnung und beim nächsten Mal weiß ich es. Ich hatte übrigens einen grippalen Infekt.

Danke vielmals