Wenn jemand in der Bundeswehrzeit einen ,Arbeitsunfall´´ hatte und diese Krankheit über die Bundeswehrzeit hinaus anhält, wer muss dann Krankengeld zahlen? Wie läuft es mit einer eventuellen Arbeitslosigkeit, weil man dann ja nicht vermittelbar ist? Wie läuft das wenn man direkt wieder danach in der alten Firma einsteigen kann aber durch die krankheit verhindert ist? also bw endet am 31.08 und arbeitsantritt ist am 01.09.
Moin,
bei der Bundeswehr heißt das Wehrdienstbeschädigung, damit muss man direkt zum Arzt und der stellt dann die Schwere der Beeinträchtigung fest und der Bund muss dann ne Art „Rente“ Zahlen, keine von der man alleine Leben könnte, aber es ist ein nettes Zubrot. Abgesehen davon muss der Bund dann auch evtl. eine Umschulung bezahlen.
Gruß Groddy
ich hoffe doch mal nicht das die krankheit länger andauert. aber es kann bis zu einem halben jahr dauern bis die arbeit wieder aufgenommen werden kann. ist von einem arzt so festgestellt worden
ich hoffe doch mal nicht das die krankheit länger andauert.
aber es kann bis zu einem halben jahr dauern bis die arbeit
wieder aufgenommen werden kann. ist von einem arzt so
festgestellt worden
Dann würde ich mal mit meinem Chef sprechen und ihm das erklären, in der Übergangszeit müsste die Bundeswehr ihn dann behalten oder bezahlen. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher, das solltest du dir noch mal bestätigen lassen.
Zu Deiner Anfrage bin ich nicht auskunftsfähig.
mfg Uwe
Am besten sofort einen Termin mit dem Sozialberater machen, der ist der Fachmann für all die Fragen und kennt auch die zivilen Ansprechstellen. Wurde der Unfall protokolliert (Unfallanzeige)? Ist eine Wehrdienstbeschädigung u.U. zu erwarten? Bitte alle Unterlagen zum Sozialberater mitnehmen!
Gruß Chris
Hallo !
Bitte dringend eine Wehrdienstbeschädigung in der aktiven Zeit beantragen. Truppenarzt und Vorgesetzter
werden helfen. Mit der Wehrdienstbeschädigung zum Kreiswehrersatzamt oder Wehrbereichsverwaltung.(Hängt von Deinem Status ab)
Den Sozialdienst der Bundeswehr einschalten und beraten lassen.
Hoffe der „Unfall“ ist dokumentiert worden.
Gruß Ralf
Die Informationen sind allgemein und nicht rechtskräftig.
sorry keine ahnung
freundliche grüsse
marlen