Krankheit ohne Entgeltfortzahlung?

ok, danke für die ergänzenden Angaben.
Wenn du mindestens seit 4 Wochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt warst bevor du krank wurdest, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre. Also war meine Erstannahme gar nicht richtig, du hast auch auf deine Zuschläge Anspruch. AUSSER es gäbe einen Tarifvertrag oder eine Betriebliche Vereinbarung, die etwas anderes aussagt.

Der Arbeitgeber ist nur dann berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die von ihm nach vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt.

Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es also keinen Grund für einen Lohnabzug.

Meine Empfehlung: Versuche ein sachliches Gespräch mit der Vorgesetzten und/oder Personalabteilung zu führen. Sag, du willst wissen, warum genau die Abzüge vorgenommen wurden. Gibt man an, dass dir Lohn wegen deiner Fehltage abgezogen wurde, solltest du sofort Widerspruch einlegen. Du kannst ja im ersten Schritt einen Brief verfassen, dass du einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast und ordnungsgemäß krank geschrieben warst und daher kein Lohnabzug vorzunehmen ist. Erst wenn man dir blöd kommt, solltest du anfangen vorsichtig mit einem Anwalt zu „drohen“. Manchmal reicht das schon aus, um das eigene Recht durchzusetzen.

Ich rate dir aber in jedem Fall zu einem vorsichtigen und sachlichen Vorgehen. Mach dir immer bewußt, dass du dort arbeitest und ist die Stimmung mal zum Teufel und die Fronten verhärtet, ist eine Weiterbeschäftigung eigentlich unmöglich.

Gruß Ally

Hallo Chantal,
leider kann ich dir nur raten, die Heimleitung schriftlich aufzufordern den fehlenden Lohn nachzuzahlen und für die Zahlung eine entsprechende Frist (14 Tage) setzen. Falls Sie der Zahlung innerhalb dieser Frist nicht nachkommen würde ich mit Verzugszinsen drohen, die ab diesem Termin entstehen. Für den Fall, dass nicht gezahlt wird, würde ich außerdem mit dem Einschalten eines Anwalts drohen, denn ich schätze mal mit einer Kündigung möchtest du nicht drohen. (Obwohl derzeit viele Stellen im sozialen Bereich unbesetzt sind.) Damit muss die Heimleitung schon mal mindestens auf dein Schreiben reagieren.
Allerdings würde ich mir mittelfristig wirklich mal überlegen den Arbeitgeber zu wechseln, wenn er so mit seinen Mitarbeitern umspringt!

Viel Erfolg
Uli

Hallo Experten,
Ich bin im September 5 Tage ausgefallen wegen einer Krankheit
(auch mit AU) ausgefallen.
Nun habe ich letzten Monat meinen Lohnbescheid
bekommen, darauf stand „Unterbrechung 15.-16.09.2012 Krankheit
ohne Entgeltfortzahlung“.
Also hat sie Ihre Drohung wahr gemacht und mir einfach Geld
vom Lohn abgezogen.

Ich bin in keiner Gewerkschaft und ein Rechtsanwalt kostet
mich mehr als das Geld was ich eigentlich fordern würde.

Freue mich über eure Hilfe

Danke
Chantal

Leider kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo,

rechtlich ist im Prinzip alles klar, der Lohnabzug ist nicht ok.
Es hilft dir wohl nur die direkte Konfrontation.
Es gibt auch eine Hotline beim Bundesamt für Arbeit und Soziales für Fragen zum Arbeitsrecht.Es fallen hier nur die Telefonkosten an.

VG
Milan