ok, danke für die ergänzenden Angaben.
Wenn du mindestens seit 4 Wochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt warst bevor du krank wurdest, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre. Also war meine Erstannahme gar nicht richtig, du hast auch auf deine Zuschläge Anspruch. AUSSER es gäbe einen Tarifvertrag oder eine Betriebliche Vereinbarung, die etwas anderes aussagt.
Der Arbeitgeber ist nur dann berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die von ihm nach vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt.
Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es also keinen Grund für einen Lohnabzug.
Meine Empfehlung: Versuche ein sachliches Gespräch mit der Vorgesetzten und/oder Personalabteilung zu führen. Sag, du willst wissen, warum genau die Abzüge vorgenommen wurden. Gibt man an, dass dir Lohn wegen deiner Fehltage abgezogen wurde, solltest du sofort Widerspruch einlegen. Du kannst ja im ersten Schritt einen Brief verfassen, dass du einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast und ordnungsgemäß krank geschrieben warst und daher kein Lohnabzug vorzunehmen ist. Erst wenn man dir blöd kommt, solltest du anfangen vorsichtig mit einem Anwalt zu „drohen“. Manchmal reicht das schon aus, um das eigene Recht durchzusetzen.
Ich rate dir aber in jedem Fall zu einem vorsichtigen und sachlichen Vorgehen. Mach dir immer bewußt, dass du dort arbeitest und ist die Stimmung mal zum Teufel und die Fronten verhärtet, ist eine Weiterbeschäftigung eigentlich unmöglich.
Gruß Ally