Krankheit ohne Entgeltfortzahlung?

Hallo Experten,
Ich bin im September 5 Tage ausgefallen wegen einer Krankheit (auch mit AU) ausgefallen. Danach hatte ich ein Gespräch mit meiner Heimleiterin, die mir anstatt guten Morgen direkt ins Gesicht sagte ich wäre nicht krank gewesen, sie würde beim nächsten mal Handeln müssen mit einer Geldkürzung durch Krankheit.

Nach dieser Drohung hatte ich natürlich auch angst, krank zu werden. Nun habe ich letzten Monat meinen Lohnbescheid bekommen, darauf stand „Unterbrechung 15.-16.09.2012 Krankheit ohne Entgeltfortzahlung“.
Also hat sie Ihre Drohung wahr gemacht und mir einfach Geld vom Lohn abgezogen.

Ich bin in keiner Gewerkschaft und ein Rechtsanwalt kostet mich mehr als das Geld was ich eigentlich fordern würde.

Habt ihr Tipps für mich was ich tun kann?
Möchte das natürlich nicht auf mir sitzen lassen.

Freue mich über eure Hilfe

Danke
Chantal

Hallo Chantal, ich hatte vor kurzem ein ähnliches Problem. Das ist natürlich nicht Rechten´s, zum einen die Unterstellung der Heimleiterin und natürlich auch nicht der Einbehalt des Lohns. Solange eine Krankmeldung vorliegt, darf Dein Lohn nicht gekürzt werden. Bei Wikipedia findest Du dazu folgenden Text

Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre. Überstunden werden nicht berücksichtigt, § 4 EntgFG. Regelmäßig geleistete Überstunden müssen dagegen gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden.[59]
Gemäß § 4 Abs. 4 EntgFG kann von der Regelung durch Tarifvertrag abgewichen werden; insbesondere kann das ggf. praktischere Vorverdienstprinzip (Referenzprinzip) vereinbart werden, wonach der Durchschnittsverdienst vor der Krankheit maßgebend ist.
Wie beim normalen Arbeitsentgelt müssen bei der Entgeltfortzahlung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden (Bruttoanspruch).

Viele Grüße

Hallo Chantal,

ich kann dich verstehen,aber deine CHEFIN müsste ein schlechtes Gewissen haben.Selbstverständlich muss sie dir während einer Arbeitsunfähigkeit Lohnfort zahlen !!
Es sei DENN sie kann nachweisen das du geflunkert hast,wo ich nicht von ausgehe.Wenn du zwischen 850 und 900 Euro verdienst/Monat kann es gut sein das du nur 10 Euro beim Rechtsanwalt zahlen musst um dein Geld wiederzuholen7klagen!!Frag einen Anwalt der hat Lohntabellen Staffelung wo er sehn kann ab wann du die Streitkosten selber tragen müsstest.Fragen nach Prozesskostenhilfe kostet nichts.deine Chefin darf nicht Ansatzweise merken das sie so mit dir umspringen kann.
Viel Glück

Wenn Sie eine Krankmeldung von Ihrem Haus-/Facharzt abgegeben haben, kann Ihnen niemand das Einkommen kürzen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung bis 6 Wochen. Sie finden das im „Entgeltfortzahlungsgesetz“.
Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und fordern Sie das Geld zurück.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo Chantal,

hatten Sie eine Krankmeldung abgegeben?
Ich denke normalerweise darf Ihnen nicht so einfach bei Krankheit das Geld gekürzt werden.

Versuche Sie sich doch mal an eine Gewerkschaft zu wenden. Die beraten manchmal auch Nicht-Mitglieder.
Ein Versuch ist es Wert.

Leider kann ich Ihnen diesbezüglich nicht so recht weiterhelfen. Ich habe zu wenig Einblick in die Situation.

Viele Grüße und viel Erfolg

Hallo Chantal,

wenn Du eine Krankmeldung vom Arzt hast ist das keine Krankheit ohne Lohnfortzahlung. Das darf der Arbeitgeber nicht!!! Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet bei Krankheit 6 Wochen den Lohn fortzuzahlen. Wende Dich doch mal an Deine Krankenkasse, was die Dir empfehlen. Hilfe bekommt man oft auch beim Arbeitsgericht, da bekommen Arbeitnehmer Hilfe und Auskunft. Wenn die Rechtslage klar ist und Du zu einem Anwalt mußt, gibt es auch noch die Möglichkeit der Beratungshilfe vom Amtsgericht. Dort kannst Du Dich auch erkundigen, unter welchen Umständen Du Beratungshilfe bekommst. Ob Du 1. die rechtlichen Voraussetzungen erfüllst (schließlich wurde die unberechtigt Lohn für geleistete Arbeit gestrichen) und ob Du die Einkommensgrenzen erfüllst. Dann kannst Du 2. mit dem Beratungsschein zu einem Anwalt gehen.
Viel Erfolg! Und das kannst Du Dir nicht gefallen lassen!

Claudia

Hallo Experten,
Ich bin im September 5 Tage ausgefallen wegen einer Krankheit
(auch mit AU) ausgefallen.

Du warst also 5 Tage krank (mit Krankschreibung?)

Danach hatte ich ein Gespräch mit
meiner Heimleiterin, die mir anstatt guten Morgen direkt ins
Gesicht sagte ich wäre nicht krank gewesen, sie würde beim
nächsten mal Handeln müssen mit einer Geldkürzung durch
Krankheit.

Nach dieser Drohung hatte ich natürlich auch angst, krank zu
werden. Nun habe ich letzten Monat meinen Lohnbescheid
bekommen, darauf stand „Unterbrechung 15.-16.09.2012 Krankheit
ohne Entgeltfortzahlung“.

Das darf nicht sein. Waren es die ersten Tage Deiner Krankschreibung oder die letzten? Hat Dich der Arzt 5 Tage krankgeschrieben?

Also hat sie Ihre Drohung wahr gemacht und mir einfach Geld
vom Lohn abgezogen.

Ich bin in keiner Gewerkschaft und ein Rechtsanwalt kostet
mich mehr als das Geld was ich eigentlich fordern würde.

Habt ihr Tipps für mich was ich tun kann?
Möchte das natürlich nicht auf mir sitzen lassen.

Freue mich über eure Hilfe

Danke
Chantal

Habt ihr eine Interessensvertretung im Heim? Personalrat oder Betriebsrat? Falls nicht kannst Du zu einem gewerkschaftlichen Rchtsanwalt der ev. nur einen Brief schreibt, denn was die Vorgesetzte da tut ist unrechtens. Sie verstößt gegen mehrere Pargraphen. Es sollte leicht für den Betriebsrat bzw Rechtsanwalt sein.

Viel Glück,
Susanne

leider im Urlaub

Hallo Susanne,
also ich war 5 Tage mit Krankschreibung krank, richtig. Und es wurden die letzten 2 Krankheits-Tage abgezogen.
Habe mir extra noch einmal eine Kopie des Krankenscheines geben lassen.
Leider gibt es bei uns im Heim keinen Personalrat oder dergleichen.

Leider hat sich die Heimleiterin selber ins Bein geschossen, da sie mir das ganze auch auf den Lohnbescheid geschrieben hat (mit der unterbrechung).

Danke allen für eure Hilfe!!!

Hallo Chantal,

um Dir helfen zu können, fehlen noch verschiedene Angaben!

Nach Deine Angaben warst Du für 5 Tage krankgeschrieben mit einer ärztlichen AU. Von wann bis wann war das genau?

Nächste Frage: Was hast Du für eine regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit, und wie ist diese Arbeitszeit zu leisten? Mußt Du auch samtags und sonntags arbeiten?

Krank ohne Entgeltfortzahlung bezieht auf ein Wochende (Samstag und Sonntag).

Hast Du überhaupt weniger herausbekommen als in anderen Monaten?

Ging der Krankenschein z. B. vom 10. bis 14. 09. 2012, und hättest Du am 15. + 16. 09. arbeiten müssen, was Du aber nicht getan hast.

Ohne diese Zusatzinformationen kann ich Dir leider nicht qualifiziert helfen.

Mit freundlichen Grüßen
maasterp

Hallo maasterp,
die AU ging vom 12.09.2012 bis zum 16.09.2012.
40 Std Woche, mit Wochenende. Also auch samstag und sonntag.
Ja es waren genau 101,11 Euro weniger als sonst.
Nein ich habe meine Pflicht genau eingehalten und bin am 17.09.2012 wieder zur Arbeit (habe meinen Dienst auch 1 Tag vorher wieder angekündigt).

Liebe Grüße
Chantal

als Erstes wäre zu klären, was Sie für einen Arbeitsvertrag Sie haben. Dann würde ich mit dem Lohnzettel zum Arbeitsrecht-RA gehen. Da Sie nachweislich unrechtmäßig behandelt wurden, muss Ihr AG die Klage und den Abzug bezahlen. Sie sollten sich nur die Frage stellen, ob Sie sich wegen einiger Eur mit der Heimleitung anlegen wollen. Sonst hilft nur, die Faust in der Tasche ballen und Dienst nach Vorschrift. MfG Peter A. Hoppe

Hallo,

einfach so den Lohn kürzen kann der Arbeitgeber natürlich nicht. Sie haben ja eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Reden Sie mit Ihrer Heimleiterin, wieso sie den Verdacht hat, dass Sie nicht wirklich krank waren.

Vielleicht hilft es diese Situation klar zu stellen.

Viele Grüße

Hallo,
die Heimleitung kann auf keinen Fall eien Unterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vornehmen, Es sei denn, der Abreitnehmer war bereits wegen der gleichen Krankheit 42 Tage krank innerhalb eines Jahres. Klarheit darüber, wann die Entgeltfortzahlung für den Arbeitgeber endet gibt die Krankenkasse. Auf jeden Fall würde ich mich auch an diese wenden.

Der Arbeitgeber kann, bei begründetem Verdacht, den medizinischen Dienst einschalten und die Lohnfortzahlung bis zur Klärung unterbrechen. Aber, wenn der gelbe Schein von einem Arzt vorliegt, muss er zahlen falls o.g. Fall nicht zutrifft. Die gesetzliche Lohnfortzahlung ist im Sozialgesetzbuch

Bitte wenden Sie sich an Ihr Lohnbüro und verlangen Sie Aufklärung. Die steht Ihnen auf jeden Fall zu.Der Arbeitgeber kann gem. § 275 Abs. 1a S. 3 SGB V verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Die Krankenkasse hat, solange ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, dem Arbeitgeber und dem Versicherten das Ergebnis des Gutachtens des Medizinischen Dienstes über die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen, wenn das Gutachten mit der Bescheinigung des Vertragsarztes nicht übereinstimmt. Ansonsten fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung der Tage auf.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

Grüße
gorbes

Hallo,
die Heimleitung kann auf keinen Fall eien Unterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vornehmen, Es sei denn, der Abreitnehmer war bereits wegen der gleichen Krankheit 42 Tage krank innerhalb eines Jahres. Klarheit darüber, wann die Entgeltfortzahlung für den Arbeitgeber endet gibt die Krankenkasse. Auf jeden Fall würde ich mich auch an diese wenden.

Der Arbeitgeber kann, bei begründetem Verdacht, den medizinischen Dienst einschalten und die Lohnfortzahlung bis zur Klärung unterbrechen. Aber, wenn der gelbe Schein von einem Arzt vorliegt, muss er zahlen falls o.g. Fall nicht zutrifft. Die gesetzliche Lohnfortzahlung ist im Sozialgesetzbuch geregelt.

Der Arbeitgeber kann gem. § 275 Abs. 1a S. 3 SGB V verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Die Krankenkasse hat, solange ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, dem Arbeitgeber und dem Versicherten das Ergebnis des Gutachtens des Medizinischen Dienstes über die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen, wenn das Gutachten mit der Bescheinigung des Vertragsarztes nicht übereinstimmt.

Bitte wenden Sie sich an Ihr Lohnbüro und verlangen Sie Aufklärung. Die steht Ihnen auf jeden Fall zu.Ansonsten fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung der Tage auf.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.

Grüße
gorbes

Hallo Chantal,

nach diesen Daten ist es unstrittig, daß Du Anspruch auf LFZ im Krankheitsfalle hast, und zwar für den 15. + 16. 09.2012.

Da Du wegen der Kosten Angst vor einem Arbeitsgerichtsprozess hast, empfehle ich Dir, daß Du Dich an die Deine Krankenkasse wendest und dort für die beiden Tage z u m i n d e s t Krankengeld einforderst, weil der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert.
Lege zu diesem Zweck der Krankenkasse Deine Lohnabrechnung vor.

Entweder bekommst Du von der Krankenkasse ca. 60,00 €, oder Dein Arbeitgeber zahlt Dir die beiden Tage nach.

Die Krankenkasse wird nämlich nicht zahlen wollen und deshalb den Arbeitgeber auffordern zu zahlen.

In diesem Falle musst Du allerdings sehr geharrlich bleiben, und nötigenfalls der Krankenkasse regelmäßig auf die Nerven gehen.

Dessen ungeachtet kannst Du trotzdem, auch ohne Anwalt, direkt zum Arbeitsgericht gehen.
Dort gibt es eine „Rechtsantragsstelle“, die Deine berechtigte Klage schriftlich aufnimmt.

Beste Grüße

maasterp

Hallo Chantal,

natürlich ist das Recht auf Ihrer Seite, aber ohne einen entsprechenden Beistand wird es schwer sein, den vorenthaltenen Lohn zu fordern.

Leider kann ich Ihnen hierzu keine positivere Nachricht liefern.

Schönen Gruß

Holger

Hi,
grundsätzlich besteht in Deutschland ein Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aber um deinen Fall wirklich genau beurteilen zu können, müsste ich noch einiges wissen.

  1. Hast du eine Ahnung, was die Heimleiterin zu dieser Aussage gebracht haben könnte? bist du z. B. trotz AU irgendwo gesehen worden?
  2. Wie genau bist du beschäftigt, Vollzeit, Teilzeit, 400-Euro-Basis?
  3. Was sagt dein Arbeitsvertrag über Krankheit und Krankmeldung aus?
  4. Hast du deinen Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit informiert, wann hast du die Krankmeldung vorgelegt?
  5. du hast gesagt, du warst 5 Tage krank, Geld wurde dir aber nur für das Wochenende abgezogen. Kann es sein, dass es bei dem Abzug lediglich um die Zuschläge für den Wochenenddienst ging? Wenn du krank bist, hast du selbstverständlich keinen Anspruch auf Zulagen, die du zum Ausgleich für Nachtschichten oder Wochenenddienst erhälst.

Gruß Ally

Hallo Karin,
zu 1: Meine Wohnbereichsleitung hat mich anfangs gerne gemobbt und hat auch viele auf solche Trichter gebracht (sprich: sie hatte auch viel Kontakt zur Heimleiterin), nein ich war während der ganzen AU zu Hause.
zu 2: Ich bin VOllzeit beschäftigt.
zu 3: Laut Arbeitsvertrag habe ich mich genau richtig verhalten, Also mich früh genug gemeldet, Krankmeldung früh genug und überhaupt abgegeben, und mich mich rechtzeitig zurückgemeldet.
zu 5: Ich Arbeite auch am Wochenende, d.h eigentlich dürfte das nicht sein. Bezüglich Zuschlägen, ich bekomme nur Sonntags Zuschläge und da 25%.

Danke schonmal für deine Hilfe.
Chantal

Hallo Chantal,
ohne Rechtsbeistand ist sowas schwierig. Als Arbeitnehmer sollte man wenigstens eine Rechtsschutzversicherung haben, wenn man schon nicht in einer Gewerkschaft ist. Letzteres wäre die sinnvollste Lösung, da wird am schnellsten geholfen und man kommt auch nicht direkt mit einem Schreiben vom Anwalt. Für die Zukunft lege ich dir das sehr nahe!

Die einzige Idee jetzt wäre, dass der Arzt beim Arbeitgeber anruft und bestätigt, dass die AU nicht nur eine Gefälligkeit war. Er braucht bzw. darf nichts über die Krankheit sagen, Schweigepflicht. Du musst deinem Arbeitgeber ja auch nicht sagen, woran du erkrankt bist. Sprich mal mit deinem Arzt, vielleicht kann er auch ein Schreiben aufsetzen, das wirkt noch stärker. So ungefähr mit der Motivation, dass durch die Nichtbezahlung deiner Ausfalltage ja auch seine Reputation als Mediziner in Frage gestellt wird.

Viel Erfolg, Reinhard