mal ne Frage:
Nehmen wir an, in einer kleinen Firma arbeiten 3 oder 4 Mitarbeiter. Nun ist einer davon seit über 2 Monaten krank geschrieben, niemand weiß, wann er wieder kommt ( psyschiche Gründe ).
Hat der AG das Recht den MA auch im Krankenstand zu kündigen, da in einem solch kleinen Betrieb jeder Mann dringend gebraucht wird, aus finanzieller Sicht aber so kein weiterer MA eingestellt werden kann?
DANKE für Eure Hilfe ( evt.nen Link oder so? ).
VG
funny
sorry…
welche finanzielle Sicht, nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung für den Arbeitgeber…Nach den 6 Wochen bzw. 42 Tagen mit Zahlung des vollen Einkommens durch den Arbeitgeber, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.
LG JSP
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finanzielle Hinsicht meinte ich, falls der MA nicht gekündigt werden kann, nach sagen wir 3 Monaten wieder für 3 Tager erscheint und dann wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung entstehen für den AG.
Aus diesem Grund kann der AG keinen weiteren MA einstellen, da er dann doppelt belastet wäre… verstehst was ich meine?
Der Gesetzgeber unterscheidet Fälle von Fortsetzungserkrankung, d.h. zeitnahe Erkrankung an demselben Leiden, und Wiederholungserkrankung bei verschiedenen. Bei der Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber nur einmal die 6 Wochen Einkommen zu bezahlen. Bei der Fortsetzungserkrankung wird die Entgeltfortzahlung ein zweites Mal fällig, wenn dazwischen mindestens 6 Monate gearbeitet wurde und seit Beginn der ersten Erkrankungsphase mindestens 12 Monate vergangen sind.
Du, jetzt auch?
LG JSP
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welche finanzielle Sicht, nach 6 Wochen endet die
Lohnfortzahlung für den Arbeitgeber…Nach den 6 Wochen bzw.
42 Tagen mit Zahlung des vollen Einkommens durch den
Arbeitgeber, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.
Na wenn ich in einem kleinen Betrieb die Arbeit nicht geschafft bekomme
müßte ich einen neuen einstellen. Ob 3 oder 4 AN da sind ist schon ein
Unterschied. Kommt der alte AN zurück ist es einer zu viel.
Die Frage war, ob innerhalb einer AU im Kleinbetrieb gekündigt werden darf, nicht, welche Kosten dem AG entstehen.
Mir würden auch noch etliche weitere Kosten einfallen, die einem AG in einem solchen Fall entstehen können, aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden.