'krankheit wird nicht akzeptiert'

hallo.

angenommen, ein arbeitgeber unterrichtet seine mitarbeiter am tag eines wichtigen fußballspiels, daß an diesem tag kein urlaub genehmigt wird und auch keine „gelben zettel“ akzeptiert werden.

urlaubssperre ist ja rechtens, aber wie sieht’s mit krankheit aus?
gibt es umstände, unter denen ein arbeitgeber eine krankmeldung nicht akzeptieren muß?

gruß

michael

der diese frage eindeutig mit „NEIN“ beantworten würde, sich aber schon mehr als einmal gewaltig getäuscht hat, was deutsches recht angeht.

Hi

der diese frage eindeutig mit „NEIN“ beantworten würde, sich
aber schon mehr als einmal gewaltig getäuscht hat, was
deutsches recht angeht.

Ich würde mal vermuten, wenn es sehr offensichtlich ist, daß der AN nicht wirklich krank ist, muß der AG den „Krankenzettel“ nicht akzeptieren muß.
Gruß
Edith

Hi,

ja, das glaube ich gern, daß sich mancher Arbeitgeber wünscht, Krankheit einfach so „verbieten“ zu können!

Gott sei Dank sind wir hier aber (noch) nicht im Leibeigentum angekommen.

Und wenn du an dem Tag nun überfahren wirst, dich jemand in der U-Bahn absticht o.ä.? ‚Akzeptiert‘ der AG das dann auch nicht?

Klingt wie bei ‚Full Metal Jacket‘: (sinngemäß) „Es ist Marines nicht gestattet zu sterben ohne vorher eine Genehmigung eingeholt zu haben.“

Also: über den Chef einmal kurz schmunzeln, und wenn man wirklich krank sein sollte, dann den ‚gelben Schein‘ abgeben - und der AG hat es anzuerkennen.

Gruß
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein
Hi!

Eindeutig „NEIN“ passt schon.

Natürlich KANN der AG die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln, allerdings ist er dann auch in der Beweispflicht, da der AN seinen „Beweis“ mit dem gelben Zettel abgeliefert hat…

LG
Guido

Hallo,
wenn ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt dann
hat er eine Entscheidung getroffen. Wird diese Entscheidung vom Arbeitgeber bezweifelt kann er über die Krankenkasse diese
Entscheidung gutachterlich überprüfen lassen. Die Kasse ist verpflichtet diesem Wunsch des Arbeitgebers nachzukommen.
Soweit die Rechtslage in der Theorie.
In der Praxis sieht das aber etwas anders aus.
Bevor die Kasse den Gutachter einschaltet wird sie den behandelnden Arzt
bitten dem MDK evtl. Befundberichte vorzulegen die zur Bescheinigung
geführt haben. Bis das geschehen ist und wenn es sich nur um einen
kurzen Zeitraum handelt und auch die Diagnose entsprechend gehalten ist,
also „wasserdicht“ - da hat der Arbeitgeber keine Chance und wenn
er dreimal die Bescheinigung anzweifelt.
Es sei denn, er erwischt seinen Arbeitnehmer auf „frischer Tat“ -
z.B. beim public viewing und selbst da wird es noch schwierig sein,
wenn der Arbeitnehmer am nächsten Tag wieder zur Artbeit erscheint.
Gruß
Czauderna