Krankheiten angeben bei neuer Arbeit

Hallo allerseits,

eine kleine Frage aus gegebenem Anlass:

Muss man wenn man sich irgendwo bewirbt angeben, welche Krankheiten man mal hatte.
Dies würde mich insbesondere für Krankheiten wie BurnOut interessieren.

Danke schonmal
mfG

Hallo,
nein muß man nicht denn selbst wenn der potentieller Chef danach Fragt darf man lügen beim antworten. das ist eine Frage wie nach einer bestehenden Schwangerschaft die ist auch nicht erlaubt.
Anders sieht es aber aus wenn es um Erkrankungen in bestimmten berufen geht. Heißt eine Krankenschwester darf nicht verheimlichen das sie HIV positiv ist da es eine Gefahr für andere bedeutet. Oder aber wenn man z. B Maschinen führen soll aber Epileptiker ist.
Gruß Sunny

Nabend :smile:

Eine -wie ich finde- recht verständliche, informative und lesbare Zusammenstellung findet man z. B. hier: http://www.talentplus.de/arbeitgeber/neueinstellung/…

Lieben Gruß
MG

Danke schonmal für die Antworten, das hört sich alles ganz gut an.

Steht das auch irgendwo im Gesetz, oder kennt jemand da eine Rechtsprechung zu?
Explizit nochmal auf den Bereich BurnOut? (Für Schwerbehinderungen habe ich Rechtsprechung gefunden)

mfG

Hallo,

Steht das auch irgendwo im Gesetz, oder kennt jemand da eine
Rechtsprechung zu?

Die Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 9 BDSG, zu dem es eine umfangreiche Rechtsprechung gibt.
Der Grundsatz heißt:

  • Der AG hat grundsätzlich nie Anspruch, Diagnosen zu erfahren, soweit nicht in Einzelfällen ein ausdrücklicher gesetzlicher Anspruch besteht (zB bei Umgang mit Lebensmitteln)!
  • Der AG hat Anspruch, Symptome von Erkrankungen zu erfahren - aber nur dann , wenn sich diese mit einiger Sicherheit auf die geforderte arbeitsvertragliche Leistung auswirken könnten.

Explizit nochmal auf den Bereich BurnOut? (Für
Schwerbehinderungen habe ich Rechtsprechung gefunden)

Das gilt grundsätzlich für alle Erkrankungen. Bei Burnout kommt es daher darauf an, ob weiterhin Probleme mit Erschöpfung und/oder Konzentration bestehen und ob sich diese in nennenswerter Weise auf das angestrebte Arbeitsverhältnis auswirken könnten.

mfG

&Tschüß

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