Eine schwerbehinderte Person, die nicht mehr selbst fahren kann und regelmäßig zum Arzt, zum Einkaufen und Besuchsfahrten zu Familie und Freunden werden muss erstellt eine Steuererklärung.
Nun stellt sich die Frage, ob und wie die notwendige Begleitperson behandelt wird, könnte auch deren Notwendigkeit bzw. bei Fahrten das Bringen und Abholen doppelt berechnen?
Bsp.: die behinderte Person wird von ihrem Partner wird zur Chemo oder ihrer Freundin gebracht und dort auch wieder abgeholt, dabei fällt der Weg für das KFZ aufgrund der Behinderung ja doppelt an. Sieht das FA das auch so?
Ebenfalls möchte die behinderte Person selbst einkaufen und wird von ihrem Partner jedes Mal begleitet. Sind diese Fahrten im Rahmen der Privatfahrten ansetzbar (