Krankheitsbedingte Kündigung nach 6 Wochen AU?

Guten Tag,

Kann ein Arbeitgeber nach 6 Wöchiger fortlaufender Krankheit einfach so Kündigen ??

mfg Dennis

Hi

nein kann er nicht (sofern du nicht mehr in der Probezeit bist, da kann er dich Kündigen wie er lustig ist). Krankheit ist aber im Normallfall kein Kündigungsgrund.

Grüße

Und wie schaut es aus wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht obwohl der Arbeitgeber verpflichtet ist schriftliche Kriterien Nieder zuschreiben und dem Arbeitnehmer Unterschriftlich vorzulegen ?? was für Rechte hat man und was kann man dagegen tun ? Kann man dann trotzdem nach 6 wöchiger Krankheit gekündigt werden ?

mfg. fanatic

Hi

Hallo

Krankheit ist aber im Normallfall kein Kündigungsgrund.

Unausrottbare „Urban Legend“ aber trotzdem einfach nur falsch. Krankheit ist sogar einer der häufigsten Kündigungsgründe überhaupt.

Grüße

&Tschüß

Guten Tag.

Lass dir von Dark Elements keinen Floh ins Ohr setzen. Natürlich kann Krankheit zur Kündigung führen. Was soll z.B. ein Bäckermeister tun, dessen Geselle nach 10 Jahren eine Mehlstauballergie bekommt? Ihn noch 35 Jahre dafür bezahlen, dass er von außen die Brote im schaufenster zählt?

An eine krankheitsbedingte Kündigung werden allerdings bestimmte Kriterien geknüpft, wenn das Arbeitsverhältnis schon eine Weile Bestand hat. Dabei spielt die Zukunftsprognose eine Rolle, die Größe des Betriebes, die wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber usw. usf.

Ohne Kenntnis der genaueren Umstände des fiktiven Falles kann man also nur pauschal sagen, dass es grundsätzlich erst mal rechtens ist, einen Arbeitnehmer wegen Krankheit zu kündigen. Alles Andere ist Spökenkiekerei.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hi

ich sagte ja auch im Normalfall :wink:. Wenn ein Bäcker natürlich eine Allergie gegen Mehl bekommt, ist das ja auch kein Normalfall, dann ist er ja (zumindes für den Beruf Bäcker) Berufsunfähig. Dafür zahlt kein AG und das wäre auch falsch wenn die es müssten (Soviel gibt ja auch der gesunde Menschenverstand her, hoffe ich zumindest…).

Aber wenn du im Krankenhaus liegst weil du z.b. einen nicht selbstverschuldeten schweren Autounfall hattest und in der nächsten Woche wieder Arbeiten kannst würde es der Arbeitgeber sicherlich schwer haben damit durchkommen, da wie du schon sagtest bestimmte Umstände gegeben sein müssen, dass der AN gekündigt werden darf.

siehe hier

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Ar

Grüße

Hi!

Ähm - die Frage war:
Kann ein Arbeitgeber nach 6 Wöchiger fortlaufender Krankheit einfach so Kündigen ??

Das Wort wegen taucht nicht auf, die Frage in dieser Form ist also ganz klar mit einem einfachen JA zu beantworten.

Man weiß nicht, ob ein KüSchutz existiert, man weiß nicht, was der AN überhaupt hat, etc. pp.

Gruß
Guido

Hi

nein kann er nicht (sofern du nicht mehr in der Probezeit
bist,

Was hat denn eine Probezeit damit zu tun?

Gruß
Guido

Hallo

naja ganz einfach, wenn ich noch in der Probezeit bin und mein Arbeitgeber mich feuert muss er lediglich der Argentur für Arbeit einen Grund angeben. Da kann er sagen, dass es persönliche Gründe sind oder was auch immer dafür gibt es ja die Probezeit, dass ein Arbeitgeber einen „prüfen“ kann ob man denn auch ins Unternehmen passt, bzw. man sich nicht (sehr viel) besser verkauft hat als man ist.

In der Zeit kann man leichter gekündigt werden als in einem „festen“ Arbeitsverhältnis.

Grüße

Hi

Ok, da hast du recht, natürlich muss das mit einem Grund verbunden sein. Das „Ja“ war in dem Fall etwas übereifrig.

Ich bin jetzt von der These ausgegangen:

AN ist länger beschäftigt, hat sich nichts großartig zu schulden kommen lassen, hat ordentliche Arbeit verrichtet, war sonst nicht oft Krank etc.

Ich schließe gerne von mir auf andere Leute. Wenn es für mich Gründe gibt, die zusätzlich von A auf B schließen lassen würden, würde ich diese nennen.

Wenn der Fragesteller hier (absichtlich) Gründe verschwiegen hat, ist mein Post natürlich nicht richtig.

Aber der Fragesteller will hier natürlich im rein theoretischen Fall eine Antwort haben, von daher sehe ich keinen Grund, wichtige Fakten zu verschweigen.

Grüße

DE

Hallo,

lass es doch einfach sein.

Probezeit = Zeitraum mit verkürzter Kündigungsfrist (gesetzlich 2 Wochen statt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende).

Kein Kündigungsschutz = die ersten 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 10 AN

Und ja, es gibt auch bei Kündigungsschutz krankheitsbedingte Kündigungen.

VG
EK

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Hallo,

der Fragesteller geht viel eher wie so mancher hier davon aus, dass man während oder wegen Krankheit nicht gekündigt werden kann. Daher schildert er nur einen Rumpfsachverhalt, um das bestätigt zu bekommen.

Was aber völliger Unsinn ist.

Vielleicht kommt derjenige auch aus den östlichen Bundesländern. Denn in der DDR war das in der Tat ein Problem.

http://www.datentransfer24.de/Bezahlung-Feiertagen.html

VG
EK

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Hallo Dennis,

die Frage wäre einfacher zu beantworten wenn man wüsste 1. als was arbeitet der krankgeschriebene Arbeitnehmer, 2. warum ist er krankgeschrieben und muss / kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer immer wieder aus den gleichen Gründen krank geschrieben wird und / oder seinen Beruf in der Form nicht mehr ausführen kann?

In meinem alten Betrieb (Gebäudereinigung) wurde einer Reinigungskraft nach 78 Krankheitstagen innerhalb 8 Monaten gekündigt, da sie eine chronische Dickdarmentzündung hatte und jegliche Anstrengung auch in Form von Strecken und Beugen und Gewichte tragen über 5 Kilo (also ein normaler Putzeimer voll Wasser) zu einem erneuten Anfall geführt hatte. Der Arzt hat damals darauf verwiesen, dass sie im Grund genommen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen könnte, ausser man könnte Gewichte, strecken und bücken jederzeit ausschließen, schlecht möglich bei einer Reinigungskraft

Grüße Ute