Krankheitsbedingte kündigung

hallo,

angenommen der AG möchte dem AN kündigen, weil sich bei diesem in einem zeitraum von 3 jahren 50 krankheitstage angehäuft waren.
müsste dabei berücksichtigt werden, wie sich diese zusammensetzen?
es gibt ja leute, die sich gerne das WE oder den urlaub verlängern oder einfach mal brückentage gelb einlegen wollen…
und dann wieder jene, die unverschuldete autounfälle hatten oder mal eine richtig langwierige schwere krankheit…

würde dies berücksichtigung finden?

danke + gruß,
sonja

hallo,

angenommen der AG möchte dem AN kündigen, weil sich bei diesem
in einem zeitraum von 3 jahren 50 krankheitstage angehäuft
waren.

Hallo,

50 AU-Tage auf drei Jahre verteilt ???
Das ist keine „Anhäufung“, sondern ganz normales Betriebsrisiko für den AG, darauf kann er in keinem Fall eine krankheitsbedingte Kündigung aufbauen.
Deswegen brauch man über die Gründe gar nicht zu reden.

&Tschüß
Wolfgang

Hi!

angenommen der AG möchte dem AN kündigen, weil sich bei diesem
in einem zeitraum von 3 jahren 50 krankheitstage angehäuft
waren.

…dann würde ich ihm nicht so rosige Chancen in Aussicht stellen.

müsste dabei berücksichtigt werden, wie sich diese
zusammensetzen?

Natürlich.

es gibt ja leute, die sich gerne das WE oder den urlaub
verlängern oder einfach mal brückentage gelb einlegen
wollen…
und dann wieder jene, die unverschuldete autounfälle hatten
oder mal eine richtig langwierige schwere krankheit…

Genau das.

würde dies berücksichtigung finden?

Das wird in jedem Einzelfall individuell beurteilt.

Nur so als Trend: Weniger als 30 Tage im Jahr werden nicht selten als zumutbar beurteilt.

Gruß
Guido