Hallo,
ähnliche Fragen wie meine gibt es hier ja bereits, und ich habe auch im Netz viel gelesen, aber so richtig hat bisher nichts gepaßt. Nun hoffe ich auf Eure Hilfe.
Es geht um eine 81 jährige Frau die krankheitsbedingt, ihre Wohnung war im 1.OG und nur über eine steile 360° Wendeltreppe erreichbar, in ein Altenheim umziehen mußte.
Die Kündigung des Mietvertrages aus Juni 1983 mit 3Monaten Kündigungsfrist wurde dem Vermieter sofort mit Auftreten der gesundheitlichen Beschwerden mitgeteilt. Ein Attest des behandelnden Arztes wurde nachgereicht. Diese 3Monate konnten jedoch nicht eingehalten werden, da sie die Unterbringung im Altenheim rechzeitig annehmen mußte. So ist sie also bereits nach 1 1/2 Monaten umgezogen.
Nun verlangt der Vermieter diese 1 1/2 Monatsmieten, und zusätzlich noch die entsprechenden Nebenkosten.
Frage:
Sind die starken attestierten Beschwerden beim Gehen, und besonders beim Treppensteigen ein Grund, daß Mietverhältnis vorzeitig zu kündigen?
Ist der Vermieter berechtigt auch die Nebenkosten für die 1 1/2 Monate leerstehende Wohnung zu berechnen?
Sind die starken attestierten Beschwerden beim Gehen, und
besonders beim Treppensteigen ein Grund, daß Mietverhältnis vorzeitig zu kündigen?
Kündigen kann sie, warum sie will, sie braucht keinen Grund anzugeben. Fristen sind aber einzuhalten - warum sonst gibt es welche?
Ist der Vermieter berechtigt auch die Nebenkosten für die 1 1/2 Monate leerstehende Wohnung zu berechnen?
Ja, wenn sie wirklich leerstand. Sollte es ihm aber gelungen sein, die Wohnung trotz des vertragswidig verkürzten Kündigungstermins eher wieder zu vermieten, nicht.
Gruß
Peter
PS Wenn das Gesetz hier eine außerordentliche Kündigung mit Nachteilen zuungunsten des Vermieters erlauben würde (es gibt eine Vielzahl anderer Gründe, die ebenfalls den Auszug eines Mieters subjektiv erforderlich machen können) würde kein Vermieter mehr an alte Leute vermieten oder vorher ein Gesundheitszeugnis verlangen oder ähnliches. Wäre das sinnvoll?