Angenommen X erleidet am Steuer seines KFZ unvorhergesehenen einen allergischen Schock und verliert darauf hin die Kontrolle über das Fahrzeug und verursacht einen Verkehrsunfall.
Könnten die Kosten des Unfalls (z.B. KFZ-Repatatur) als Folgen eines krankheitsbedingten Ereignisses als Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden?