Hallo zusammen,
würde gerne wissen ist es rechtlich erlaubt im Krankheitsfall(Langzeitkrank)länger als 6Wochen einen geplanten Überstundenabbau in Form von Freizeitausgleich vorzunehmen,obwohl man sein Gehalt schon seit mehren Wo. von der Krankenkasse bekommt?
war 10 Wo. schon krankgeschrieben und hatte den FZA im Sept.geplant.Nun stelle ich fest das mir die Überstunden abegezogen wurden,obwohl ich mein Gehalt als Krankengeld von meiner Krankenkasse bekommen habe.
über Antworten würde ich mich freuen!!!
Guten Morgen,
vermutlich wird die Frage gelöscht, weil sie gegen die FAQ1129 verstößt…
Ich sinniere einfach mal ganz pauschal…
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, als auch die Entgeltersatzleistung Krankengeld werden dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert ist.
Gezahlt wird das, was der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er nicht erkrankt gewesen wäre.
Hat der AN nun einen geplanten und genehmigten (!) FZA vor der Erkrankung, dann gilt dieses natürlich auch für den Fall, dass er erkrankt. Arbeitspflicht war zu dem Zeitraum nicht geplant (warum auch immer), also gibt es auch nichts zu erstatten. Etwaig freie Tage würden ja auch nicht gesammelt werden…
Anders sieht es beim geplanten Urlaub aus, dieser würde nicht abgezogen werden, da eine Erkrankung nicht den mit dem Urlaubszweck verbundene Erfolg (nämlich der Erholung und Wiederherstellung der Arbeitskraft) verbunden ist.
Gruß
MG